Die Höhe der Zulagen richtet sich nach der Höhe Ihres Eigenbeitrages. Das bedeutet, wer den Mindesteigenbeitrag einzahlt, erhält die staatliche Zulage in voller Höhe; ansonsten wird sie nur anteilig auf Ihren Altersvorsorgevertrag eingezahlt.
Die Höhe der Sparleistung (Eigenbeitrag plus Zulage), die Sie pro Beitragsjahr aufwenden müssen, beträgt vier Prozent Ihres Vorjahreseinkommens (rentenversicherungspflichtiges Entgelt).
In allen Fragen zum Zulageverfahren und zur Förderung können Sie die Service-Hotline der ZfA nutzen:
03381 21 22 23 24