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Experten-Antwort

Riestervertrag - ungewöhnliche Praktiken des Versicherungsunternehmens?

von XY05.07.2021 | 14:39
66 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich habe sehr spezielle Fragen zu meinem Riestervertrag (AV-Vertrag, Überschüsse in Investmentfonds). Hoffentlich können Sie mir helfen oder mir eine objektive Beratungsstelle empfehlen (die sich bitte wirklich gut auskennt!): 1. Den Riester-Vertrag habe ich im Jahr 2006 abgeschlossen. Das Überschussguthaben wurde in Aktien investiert. Im Jahr 2013 habe ich mich vorübergehend von meinem Mann getrennt. Die ausbezahlte Zulage für die Kinder wurde deshalb fehlerhaft für das Jahr 2013 zurückgefordert und später erneut ausbezahlt weil ich Widerspruch eingelegt hatte. Das Versicherungsunternehmen hat für die Rückforderung alle Fondsanteile im Wert von 456 € verkauft. Aufgrund des Widerspruches wurde mir die Zulage für 2013 im Jahr 2018 wieder ausbezahlt, dies allerdings nicht in Fondsanteile investiert. Meine Frage: - ist es rechtens, dass das Unternehmen für die Rückforderung von Zulagen alle Fondsanteile verkauft? - Der aktuelle Stand der im Jahr 2013 verkauften Fondsanteile im Wert von 456 € würde heute 568 € betragen. Müsste das Versicherungsunternehmen mir nicht den Investmentfonds in entsprechender Höhe wieder aufstocken? 2. 2016 habe ich mich von meinem Mann endgültig getrennt. Die Kinderzulagen sind deshalb weggefallen weil die Kinder bei meinem gesch. Mann gemeldet waren. Obwohl ich die Versicherung mehrfach darauf hingewiesen habe, dass die Kinder nicht bei mir gemeldet sind, wurde jedes Jahr die Zulage ausgeschüttet um später wieder zurückgefordert zu werden. In diesen Fällen hat das Unternehmen immer wieder die Rückforderung der Zulage aus dem Fonds gezahlt anstatt aus dem normalen Guthaben. Meine Frage: - Ich habe mehrfach darauf hingewiesen dass die Kinder nicht bei mir gemeldet sind. Dennoch wurde die Zulage jährlich ausgeschüttet und später zurückgefordert. Während die ausbezahlte Zulage nicht in Fonds investiert wurde, wurde die Rückforderung durch Verkauf der Fondsanteile bezahlt. - Ist diese Praxis rechtmäßig, vor allem vor dem Hintergrund dass beim Versicherungsanbieter meine regelmäßigen Hinweise zu den Kindern (fehlender Kindergeldanspruch) ignoriert wurden? - Ich wurde zwar jährlich über die Rückforderung und damit die Reduzierung des Guthabens informiert, aber niemals darüber, dass dies durch den Verkauf der Fondsanteile geschieht. Das habe ich erst jetzt auf intensive Nachfrage erfahren - Fazit: ich habe keinerlei Fondsanteile weil bei jeder Rückforderung Fondsanteile verkauft wurden. 3. Ich überlege, den Vertrag zu kündigen und mir das Guthaben ausbezahlen zu lassen. Wie hoch würde dies versteuert? danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo XY,

ohne Kenntnis der Vertragsunterlagen für Ihre Riesterversicherung kann Ihnen hier niemand helfen. Diesbezüglich macht es Sinn sich mit der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen unter der Telefonnummer 03381 2162324 in Verbindung zu setzen.

Steuerrechtliche Fragen können in diesem Forum leider nicht beantwortet werden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Siehe hieram 05.07.2021 | 14:54
Hallo xy, in diesem Forum werden Fragen speziell zur gesetzlichen Rentenversicherung beantwortet. 'Riester' gehört nicht dazu, und auch nicht die Fragen zur Besteuerung in diesem oder anderem Zusammenhang. Zusätzlich ist die DRV Bund, zu der auch die ZfA gehört, hier im Forum nicht vertreten. Bitte wenden Sie sich also direkt an die ZfA, die Sie hier erreichen https://www.zfa.deutsche-rentenversicherung-bund.de/de/Navigatio… oder auch an eine Bank Ihres Vertrauens. Ihre Fragen zur Besteuerung beantwortet das Finanzamt, ein Lohnsteuerhilfeverein oder ein Steuerberater,
Hinweisam 05.07.2021 | 15:42
Hallo xy, in diesem Forum werden Fragen speziell zur gesetzlichen Rentenversicherung beantwortet. 'Riester' gehört nicht dazu.
Ist doch gar nicht wahr, auch wenn der vorliegende Fall wohl nicht hundertprozentig beantwortet werden kann, weil niemand die genaueren Vertragsdetails kennt. Aber Riester ist private Vorsorge und die steht in den Forenregeln.
Es werden aber diesbezüglich nur ganz allgemeine Antworten zu Riesterverträgen gegeben und keine zu individuellen Inhalten. Sollten Sie hier schon länger im Forum unterwegs sein, müssten Sie das eigentlich wissen. Falls nicht wäre es besser, derartig falsche Kommentare zu unterlassen.
Kurtam 06.07.2021 | 00:35
Verrückt. Da hat jemand einen Beitrag von vor ein paar Wochen kopiert. Der Forentroll ;) Und gleich auch die helfende Antwort ja das Riester ja Teil der Beratung hier sein soll.
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