Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Riestervertrag - ungewöhnliche Praktiken des Versicherungsunternehmens?

von XY05.07.2021 | 14:39
61 Ansichten
5 Antworten
Guten Tag, ich habe sehr spezielle Fragen zu meinem Riestervertrag (AV-Vertrag, Überschüsse in Investmentfonds). Hoffentlich können Sie mir helfen oder mir eine objektive Beratungsstelle empfehlen (die sich bitte wirklich gut auskennt!): 1. Den Riester-Vertrag habe ich im Jahr 2006 abgeschlossen. Das Überschussguthaben wurde in Aktien investiert. Im Jahr 2013 habe ich mich vorübergehend von meinem Mann getrennt. Die ausbezahlte Zulage für die Kinder wurde deshalb fehlerhaft für das Jahr 2013 zurückgefordert und später erneut ausbezahlt weil ich Widerspruch eingelegt hatte. Das Versicherungsunternehmen hat für die Rückforderung alle Fondsanteile im Wert von 456 € verkauft. Aufgrund des Widerspruches wurde mir die Zulage für 2013 im Jahr 2018 wieder ausbezahlt, dies allerdings nicht in Fondsanteile investiert. Meine Frage: - ist es rechtens, dass das Unternehmen für die Rückforderung von Zulagen alle Fondsanteile verkauft? - Der aktuelle Stand der im Jahr 2013 verkauften Fondsanteile im Wert von 456 € würde heute 568 € betragen. Müsste das Versicherungsunternehmen mir nicht den Investmentfonds in entsprechender Höhe wieder aufstocken? 2. 2016 habe ich mich von meinem Mann endgültig getrennt. Die Kinderzulagen sind deshalb weggefallen weil die Kinder bei meinem gesch. Mann gemeldet waren. Obwohl ich die Versicherung mehrfach darauf hingewiesen habe, dass die Kinder nicht bei mir gemeldet sind, wurde jedes Jahr die Zulage ausgeschüttet um später wieder zurückgefordert zu werden. In diesen Fällen hat das Unternehmen immer wieder die Rückforderung der Zulage aus dem Fonds gezahlt anstatt aus dem normalen Guthaben. Meine Frage: - Ich habe mehrfach darauf hingewiesen dass die Kinder nicht bei mir gemeldet sind. Dennoch wurde die Zulage jährlich ausgeschüttet und später zurückgefordert. Während die ausbezahlte Zulage nicht in Fonds investiert wurde, wurde die Rückforderung durch Verkauf der Fondsanteile bezahlt. - Ist diese Praxis rechtmäßig, vor allem vor dem Hintergrund dass beim Versicherungsanbieter meine regelmäßigen Hinweise zu den Kindern (fehlender Kindergeldanspruch) ignoriert wurden? - Ich wurde zwar jährlich über die Rückforderung und damit die Reduzierung des Guthabens informiert, aber niemals darüber, dass dies durch den Verkauf der Fondsanteile geschieht. Das habe ich erst jetzt auf intensive Nachfrage erfahren - Fazit: ich habe keinerlei Fondsanteile weil bei jeder Rückforderung Fondsanteile verkauft wurden. 3. Ich überlege, den Vertrag zu kündigen und mir das Guthaben ausbezahlen zu lassen. Wie hoch würde dies versteuert? danke

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 05.07.2021 | 16:04

Hallo XY,

ohne Kenntnis der Vertragsunterlagen für Ihre Riesterversicherung kann Ihnen hier niemand helfen. Diesbezüglich macht es Sinn sich mit der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen unter der Telefonnummer 03381 2162324 in Verbindung zu setzen.

Steuerrechtliche Fragen können in diesem Forum leider nicht beantwortet werden.

4 Antworten

Siehe hieram 05.07.2021 | 14:54
Hallo xy, in diesem Forum werden Fragen speziell zur gesetzlichen Rentenversicherung beantwortet. 'Riester' gehört nicht dazu, und auch nicht die Fragen zur Besteuerung in diesem oder anderem Zusammenhang. Zusätzlich ist die DRV Bund, zu der auch die ZfA gehört, hier im Forum nicht vertreten. Bitte wenden Sie sich also direkt an die ZfA, die Sie hier erreichen https://www.zfa.deutsche-rentenversicherung-bund.de/de/Navigatio… oder auch an eine Bank Ihres Vertrauens. Ihre Fragen zur Besteuerung beantwortet das Finanzamt, ein Lohnsteuerhilfeverein oder ein Steuerberater,
Hinweisam 05.07.2021 | 15:42
Feudel schrieb

Ist doch gar nicht wahr, auch wenn der vorliegende Fall wohl nicht hundertprozentig beantwortet werden kann, weil niemand die genaueren Vertragsdetails kennt. Aber Riester ist private Vorsorge und die steht in den Forenregeln.

Hallo xy, in diesem Forum werden Fragen speziell zur gesetzlichen Rentenversicherung beantwortet. 'Riester' gehört nicht dazu.
Ist doch gar nicht wahr, auch wenn der vorliegende Fall wohl nicht hundertprozentig beantwortet werden kann, weil niemand die genaueren Vertragsdetails kennt. Aber Riester ist private Vorsorge und die steht in den Forenregeln.
Es werden aber diesbezüglich nur ganz allgemeine Antworten zu Riesterverträgen gegeben und keine zu individuellen Inhalten. Sollten Sie hier schon länger im Forum unterwegs sein, müssten Sie das eigentlich wissen. Falls nicht wäre es besser, derartig falsche Kommentare zu unterlassen.
Kurtam 06.07.2021 | 00:35
Verrückt. Da hat jemand einen Beitrag von vor ein paar Wochen kopiert. Der Forentroll ;) Und gleich auch die helfende Antwort ja das Riester ja Teil der Beratung hier sein soll.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026