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Riester/Wohnriester

von thanasis09.11.2009 | 14:45
1333 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich möchte ein Haus kaufen, von einem Bauträger in dem ich selber wohnen werde. Start des Hausbaues wird März 2010 sein. Einzugstermin wird voraussichtlich November 2010 sein. Die Finanzierung über eine Sparkasse wird im Dezember 2009 Unterschrieben. Ich habe einen Riestervertrag bei der DWS Investment GmbH (DWS TopRente). Abgeschlossen habe ich den Vertrag im Jahr 2007. Im Jahr 2012 werden erstmals 10.000 Euro in Riesterkonto vorhanden sein. Meine Fragen: Kann ich im Jahr 2012 die 10.000 Euro aus dem Riestervertrag abheben und in die Tilgung meines Darlehns einfließen lassen? Unter welchen Bedingungen kann ich das Geld entnehmen und wie groß ist der Zeitraum zwischen Antrag zur Entnahme und der Entnahme selbst? Laut der Auskunft der DWS ist das möglich, mit der Auswirkung, dass ein Förderkonto für diese 10.000 Euro angelegt wird, das jedes Jahr mit 2% verzinst wird bis zu meinem Rentenalter. Dieser entstandene Betrag wird dann im Rentenalter entweder einmalig versteuert oder verteilt bis zu meinem 85-Lebensjahr aufgeteilt versteuert. Ist es möglich das Förderkonto durch Erhöhung der monatlichen Zahlungen bis zum Rentenalter wieder aufzufüllen? Wäre so etwas möglich? Unter welchen Bedingungen und welchen Zeitpunkten kann ich das Förderkonto wieder auffüllen? Wie wirkt sich dann die steuerliche Last bzgl. des Forderkontos aus? Falls ich die 10.000 Euro im Jahr nicht in die Tilgung einfließen lassen kann, welche Möglichkeiten habe ich dann? Evtl. durch eine Änderung des Vertrages auf ein Wohnriestervetrag? Mit freundlichen Grüssen Thanasis

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo thanasis,

Sie können ab 2010 das dann schon vorhandene Kapital entnehmen oder im Jahr 2012 die dann angesparte Summe von 10.000,- EUR.

Die entnommene Summe führt später im Rentenalter zu einer fiktiven Erhöhung Ihres Einkommens und kann damit zu einer erhöhten Steuerlast führen. Bitte wenden Sie sich für weitere Details an Ihr örtliches Finanzamt und an Ihren Anbieter.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo thanasis,

eine Entnahme zur Tilgung ist im Rahmen der Riesterrente möglich.

Alles weitere kann nur mit dem Darlehensgeber geklärt werden.

1 Antworten

andjessiam 09.11.2009 | 16:10
DWS hat - wie wohl alle Anbieter am Markt - wahrscheinlich noch überhaubt keine praktischen Erfahrungen mit dem Wohnriester. Ich kann nicht alle Fragen beantworten habe aber folgende Anmerkungen/Tipps: 1. Das 10.000 EUR Entnahme-Limit gilt ab 2010 nicht mehr. Es können dann auch geringere Beträge entnommen werden. 2. Es können beliebige Beträge bis zu 75% des Sparguthabens entnommen werden, oder der vollständige Betrag. 3. Wird der Vertrag aufgrund der Auszahlung beendet und ein neuer Sparvertrag egonnen landet man als Mann in einem Unisex-Tarif, der mit einer für Männer zu hohen Lebenserwartung rechnet und zu geringeren Renten führt. Daher: Lieber nur 75% entnehmen, wenn der ursprüngliche Vertrag nach Vollständiger Entnahme nicht fortgeführt werden kann. Hier am Besten eine verbindliche Antwort der DWS erfragen bevor man das gesamte Geld entnimmt. 4. Ein Wiederauffüllen ist m.W. nicht (mehr) vorgesehen. Der entnommene Betrag wird fiktiv mit 2% verzinst - neue Sparzahlungen werden gefördert aber nicht verrechnent. 5. Meines Wissens ist es zwingend vorgeschrieben, dass man 3 Moante vorher die Entnahme beantragen muss - bei einem Fondssparplan mit Börsenschwankungen natürlich eine blöde, weil unkalkulierbare Sache. Vielleicht kann man die Entnahme "unter Vorbehalt" beantragen.
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