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Experten-Antwort

Riesterzulage bei Frühpensionierung

von siriustag220.07.2019 | 10:31
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Meine Ehefrau ist Beamtin und lässt sich vor Erreichen der Altersgrenze vorzeitig pensionieren. Sie hat auch ein Anrecht auf Rentenzahlung aus der Rentenversicherung (vor der Verbeamtung), erhält aber erst später die gesetzliche Rente (wird dann mit der Pension verrechnet). Erhält sie für ihre laufende Riesterversicherung die Zulage in der Zeit zwischen der vorzeitigen Pensionierung und Beginn der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Zum förderberechtigten Personenkreis gehören auch Personen, die eine Versorgung wegen Dienstunfähigkeit aus einem der in § 10a Absatz 1 Satz 1 oder 3 EStG genannten inländischen Alterssicherungssysteme beziehen (ich gehe mal davon aus, dass so ein Fall hier vorliegt), wenn diese unmittelbar vor dem Bezug der Leistung einer in § 10a Absatz 1 Satz 1 oder 3 EStG genannten Personengruppe angehörten, also wenn sie z. B. unmittelbar davor Beamte bzw. Empfänger von Amtsbezügen waren. Die Förderberechtigung besteht für die Dauer der Dienstunfähigkeit. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der steuerlichen Förderung bei Beziehern einer Versorgung wegen Dienstunfähigkeit ist die Erteilung einer Einwilligungserklärung gegenüber dem Dienstherrn.

Ein tatsächlicher Bezug der Versorgung wegen Dienstunfähigkeit ist nicht erforderlich, wenn ein Anspruch dem Grunde nach besteht, aber die Versorgung aufgrund von Anrechnungsvorschriften nicht geleistet wird.

Bei weiteren Fragen können Sie sich auch an die Hotline der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (03381 21222324) oder an eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung wenden

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Klugpuperam 20.07.2019 | 11:00
Sind Sie zulageberechtigt und haben einen eigenen Vertrag? Dann ja.
Modi1969am 20.07.2019 | 11:04
Hallo, die Riester-Förderberechtigung als unmittelbar Förderberechtigte "braucht" im laufenden Kalenderjahr eine VERSICHERUNGSPFLICHT in der ges. RV oder einen Dienstbezug mit Erlaubnis der Meldung des Dienstbezugs durch den Dienstherr an die ZFA. Wenn eine Alterspension bezogen wird, dürfte im Jahr nach dem Beginn der Pension (sofern ab Februar pensioniert) keine unmittelbare Förderberechtigung mehr bestehen, sofern nicht parallel RV-Pflichtbeiträge (z.B. Minijob, Pflege) vorliegen. Inwiefern Ihr Riesteranbieter bei vorzeitiger Alterspensionierung ein weiteres Besparen vorsieht, entnehmen Sie Ihren Vertragsunterlagen... Evtl. könnte der Vertrag im Jahr nach Alterspension über mittelbare Förderberechtigung weiter gefördert bespart werden, wenn keine RV-pflicht...
Icham 20.07.2019 | 11:34
Hallo. Wenn Deine Frau wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand geschickt worden ist bleibt Sie unmittelbar zulagenberechtigt bis zur Regelaltersgrenze.
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