Grundsätzlich werden die Kinderzulagen dem Altersvorsorgevertrag der Mutter zugeordnet. Allerdings erhält bei getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten derjenige die Kinderzulage, der der Kindergeldberechtigte ist. Ggf. könnte versucht werden über die Familienkasse die Kindergeldberechtigung auf den leiblichen Vater der Kinder zu übertragen.