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Riesterzulagen für Kinder aus erster Ehe

von Maryjoe07.04.2007 | 10:12
1765 Ansichten
2 Antworten

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Mein Freund ist geschieden. Er hat aus dieser Ehe 2 Kinder. Das Kindergeld erhält die Exehefrau. Es besteht gemeinsames Sorgerecht. Mein Freund braucht aber keinen Kindesunterhalt zu zahlen, da die Exfrau das gemeinsame Haus behalten hat. Die Kinder leben im Haushalt der Exfrau, die aber wieder verheiratet ist. Sie ist selbständig und hat keinen Anspruch auf die Riesterrente. Wie kann mein Freund die Kinderzulagen für sich erhalten? Oder hat jetzt der neue Ehemann der Frau Anspruch auf diese Kinderzulagen?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Grundsätzlich werden die Kinderzulagen dem Altersvorsorgevertrag der Mutter zugeordnet. Allerdings erhält bei getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten derjenige die Kinderzulage, der der Kindergeldberechtigte ist. Ggf. könnte versucht werden über die Familienkasse die Kindergeldberechtigung auf den leiblichen Vater der Kinder zu übertragen.

1 Antworten

Unbekanntam 07.04.2007 | 12:48
Hallo, grundsätzlich erhält der/die Jenige die Kinderzulage, die auch das Kindergeld bezieht oder der Partner, der gemeinsam mit den Kindern wohnt. Somit dürfte Ihr Mann leer ausgehen.
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