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Rietster - Grenzgänger

von Simon07.11.2007 | 09:44
1132 Ansichten
7 Antworten
Hallo Ich arbeite in Luxemburg und wohne in Deutschland. Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zahle ich in Luxemburg. Kann ich in Deutschland einen Riester-Vertrag abschließen? Für alle Antworten danke ich im voraus.

7 Antworten

Nixam 07.11.2007 | 10:17
Nein! Die Riesterzuschüsse gibt es nur für Personen , die uneingeschränkt in Deutschland sozialversicherungspflichtig und steuerpflichtig sind. Sie geben ja in Deutschland auch keine Steuererklärung ab. Deshalb kann Ihnen das Finanzamt auch keine Zuschüsse etc. überweisen.
Simonam 07.11.2007 | 11:26
Danke für die Antwort. Ich habe jedoch das ganze Jahr 2006 und einige Monate in 2007 noch in Deutschland gearbeitet und auch hier entsprechende Abgaben gezahlt. Hat dies evtl. einen Vorteil bezüglich Abschluß eines Riestervertrages?
Nixam 07.11.2007 | 12:55
Dann hätten Sie für das Jahr 2006 komplett einen Anspruch auf die staatlichen Zulagen und für das Jahr 2007 eben nur für die Teilmonate. Wenn aber anschliessend die Steuerpflicht entfallen ist bis heute und auch in der Zukunft keine Steuerpflicht in Deutschland besteht, dann lohnen sich diese - auch sehr provisionsträchtigen - Produkte für Sie nicht.
3105gtjunioram 08.11.2007 | 09:44
Selbstverständlich können Sie "riestern"! Es heißt: unmittelbar zulagenberechtigt ist, wer pflichtversichert in einer ausländischen gesetzlichen Rentenversicherung ist, soweit die Pflichtmitgliedschaft mit der deutschen Rentenversicherungspflicht vergleichbar ist. Dies ist in Luwemburg gegeben
Simonam 08.11.2007 | 10:47
Hallo 3105gtjunior, danke für die interessante Antwort. Ich habe mich auch schon telefonisch bei der Deutschen Rentenversicherung erkundigt und dort die Auskunft bekommen, daß es nicht möglich ist. Andererseits habe ich an anderen Stellen es so gelesen wie Sie es hier schildern. Können Sie mir angeben wo ich wirklich 100%ige Angaben bekomme?
3105gtjunior@abacho.deam 08.11.2007 | 11:14
Hallo Simon. dieser geschilderte Passus steht auf in den Erläuterungen der Zulagenanträge; ist also offiziell. Beigefügt die Internetadresse, unter der Sie diese Erläuterungen einsehen können: http://www.infonetz-altersvorsorge.de/nn_88/sid_92097DE0C0418C4B…
Simonam 08.11.2007 | 11:51
Hallo 3105gtjunior, erstmal Danke für die schnellen Infos. Habe mich inzwischen auch weiter informiert. EIN RIESTER-VERTRAG IST MÖGLICH! Zwei Voraussetzungen müssen gegeben sein: unbeschränkte Einkommenssteuerpflicht in Deutschland (hier muß man auch erstmal wissen was das im einzelnen heißt) und Ihr Hinweis auf die vergleichbare Pflichtmitgliedschaft. Fachliche Auskunft hierzu habe ich jetzt von der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen in Berlin bekommen ( 0800 1000 480 40 )
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