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Experten-Antwort

Rollierender Stichtag abschlagsfreie Rente mit 63

von Angelika19.05.2014 | 15:23
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8 Antworten

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Ich bin 1953 im Januar geboren und möchte mit 63 Rente beantragen. Ich war Ende meiner Berufstätigkeit bis April 2014 arbeitslos.Nun bin ich Hausfrau. Ich habe mit meiner Arbeitslosenzeit 45 Jahre und 6 Monate Pflichtbeiträge. Kann ich ohne Abschlag mit 63 und 2 Monate in Rente gehen wenn das neue Gesetz mit der rollierenden Stichtagsregelung verabschiedet wird?

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

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7 Antworten

Gigiam 19.05.2014 | 16:06
Hallo Angelika, hier ein Link über die aktuelle Pressemeldung vom heutigen Tage. http://www.portal-sozialpolitik.de/uploads/sopo/pdf/2014/2014-05… Mehr kann man derzeit wirklich nicht sagen. Warten wir noch ein paar Tage ab bis konkret der Gesetzestext auf dem Tisch liegt. Gigi
Gigiam 19.05.2014 | 16:32
Hallo Angelika, in der Pressemeldung sind die grundsätzlichen Änderungen zum Gesetzesvorhaben aufgeführt. Der Teufel liegt wie immer im Detail. Am Freitag ist im Bundestag die Abstimmung zum Gesetz. Die hierfür maßgebende Bundestagsdrucksache liegt noch nicht vor. Wenn Sie wollen, können Sie auf der Seite "Bundestag" beobachten wann die Drucksache vorliegt und dann wissen Sie alle Details. Am Freitag ab 10.30 Uhr wird die Sitzung im Fernsehen übertragen. Hier sind Sie dann hautnah dabei. Gigi
Angelikaam 19.05.2014 | 18:06
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Nun habe ich trotzdem nochmals eine Frage. Vorausgesetzt das Gesetz wird mit dem rollierenden Stichtag vereinbart, heißt das für mich, das meine ALG1 bis März 2014 anerkannt wir? ich könnte dann ab April 2016 in Rente gehen. I
Gigiam 19.05.2014 | 18:29
Hallo Angelika, nun sind wir wieder im Detail. Spontan würde ich sagen: Rentenbeginn: 1.4.2016 letzte 2 Jahre: 1.4.2014 bis 31.3.2016 Damit läge die AloZeit außerhalb der letzten 2 Jahre. Aber Geduld, Geduld. Die Formulierung "Rollierender Stichtag" findet sich nicht in der offiziellen Presseerklärung. Wohl wieder ein Medienbegriff. Gigi
L.Scham 19.05.2014 | 19:59
Frau Bundesministerin für Arbeit und Soziales hat in einer heute, am 19.05.2014 in den 19.00 h Nachrichten wiedergegebenen Darlegung ausgesagt, dass Arbeitslosigkeit innerhalb der letzten zwei Jahre vor Rentenbeginn nicht mit für die Anrechnung der 45 Jahre einbezogen wird. . So wird sich diese Aussage wohl auch in der zu behandelnden Drucksache anlässlich der Abstimmung wiederfinden. . Sie müssten dann noch einmal neu rechnen, inwieweit die Voraussetzungen Rente mit 63 erfüllt sind.
W*lfgangam 19.05.2014 | 20:49
> Am Freitag ab 10.30 Uhr wird die Sitzung im Fernsehen übertragen. Hier sind Sie dann hautnah dabei. Gigi Ich bedaure alle MA bundesweit, die dann anschließend von Nachfragen heimgesucht werden ...ich rekle mich derweil in der spanischen Sonne und bin irgendwann in 06 wieder da - dann ist ja hoffentlich alles geklärt und man/frau kann ob dieser Sch ...önen Rentenpackung wieder normal arbeiten ;-) Grrr, die Nacharbeiten werden alle noch bis zum Jahresende begleiten. Ausnahmsweise mal schöne/sonnige/unbeschwerte Grüße an alle Forenbesucher, die DRV-Experten/in und die Red. Wir sprechen uns wieder ...denkt dran, auf beiden Seiten sitzen 'nur' Menschen mit ihren persönlichen Schicksalen/Erfahrungen, die fragen/helfen wollen. Gruß w.
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