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Experten-Antwort

RPK Maßnahme ohne Übergangsgeld - Beurlaubung /

von FlutterMeBy29.07.2017 | 08:04
589 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo. Mein Angehöriger befindet sich in einer zunächst genehmigten 13 wöchigen vollstationären RPK Maßnahme in entsprechender Einrichtung. Da er bis zur Erkrankung vor 2,5 (!) Jahren selbstständig war und die Anwartschaftzeit nicht erfüllt hat erhält er kein Übergangsgeld. So weit alles kein Problem. Nach dem Antrag auf Teilhabe zum Arbeitsleben wurde diese befristete medizinische Maßnahme genehmigt, um dann auf eine maximal auf weitere unbestimmte Zeit (maximal insgesamt 2 Jahre) in eine berufliche Reha überzugehen. Da wir wegen 2 Jahren dauerhafter psychiatrischer stationärer Unterbringung und der Erkrankung wegen als Paar keinerlei Privatleben hatten, und jetzt erst der Zustand sich so verbessert hat, dass an eine "Familienzusammenführung" oder "Familienleben" zu denken ist, würde ich gerne mit meinem Mann für vier Tage in einen Kurzurlaub fahren, da ein einmaliges Event in England, von dem er sein Leben lang träumt, stattfindet. Die Einrichtung würde das begrüßen, behauptet jedoch das die Rentenversicherung Bund als Träger dies nicht erlauben würde. Und das die Weiterbewilligung abgewartet werden müsse, diese läuft aber genau in die Zeit der geplanten Reise, also in die Zeit nach den 13 Wochen. (Ca. 1 Woche danach). Gebucht werden muss aber jetzt, da sonst die Reise nicht mehr möglich ist. Mein Anruf bei der Rentenversicherung ergab, wenn die Einrichtung dies befürwortet ist dies eine kann Entscheidung. Nun geht das hin und her und wir erhalten keine gesetzlich basierte Aussage was denn jetzt richtig ist. Ist ein Kurzurlaub von vier Tagen bei positiver Entwicklung und bisher nie ausgefallener Therapieinhalten, tadellosem Verhalten und sichtbarer Genesung nun gesetzlich möglich. Wo kann ich mich informieren, da sowohl die Rentenversicherung, als auch die Einrichtung sich nicht klar äußern, sondern sich die Bälle hin und her werfen. Einen persönlichen Termin bei einem Rehaberater wurde erfragt und kann in beiden erreichbaren Beratungsstellen jedoch erst nach geplantem Reisetermin stattfinden. Wo kann sich ein Patient überhaupt informieren über Rechte und Pflichten bzgl. der Maßnahme?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

In Ihrem Fall handelt es sich um eine medizinische Einzelfallentscheidung.

Eine Klärung über das Forum ist hier nicht möglich.

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10 Antworten

Fastrentneram 29.07.2017 | 16:04
Die Entscheidung liegt allein bei der Stelle, bei der auch die Maßnahme ausgeübt wird. Wenn diese der Meinung ist, dass dadurch der Erfolg der Maßnahme nicht beeinträchtigt wird, hat auch die DRV keine Einwände!
Herz1952am 29.07.2017 | 17:49
Hallo FlutterMeBy, "Fastrentner" hat im Prinzip recht. Meinen Beitrag auf Ihre "erste Sendung" könnte Ihnen bei Bedarf weiterhelfen (betrifft: Ihre Rechte und Pflichten).
FlutterMeByam 30.07.2017 | 01:08
Zitat von Fastrentner anzeigen
WOW. Erst mal vielen vielen Dank für die rasche Rückmeldungen. Das spornt mich an für uns das weiter zu verfolgen. Woher beziehen Sie ihr Wissen Herr "Fastrentner" Ein MA bei der RV Bund sagte das in etwa auch so. Er sagte vor allem, dass es natürlich schriftlich erfolgen muss. (logisch eigentlich), aber wenn es seitens der Einrichtung positiv und wohlwollend formuliert ist, spreche das grundsätzlich nichts dagegen, ABER das ist eine individuelle Entscheidung, die er mir natürlich telefonisch nicht zusagen wird. Witzig an dem ganzen ist nur, dass die es der Einrichtung zuschieben, die Einrichtung es denen anlastet und wir stehen außen vor und fragen uns, wo sind denn die gesetzlichen Grundlagen hierzu. Wonach soll sich der Laie, der Patient denn richten. Denn außer vagen Aussagen erhalte ich (noch) keine klaren Fakten. Ein Totschlagargument ist natürlich der Versicherungsschutz. Welcher das sei, habe ich weder seitens der Einrichtung noch seitens der RV Bund erfahren können. Auf die Frage ob denn das Ausland (hier U.K) ein Problem sei, auch hierzu leider keine Aussage. Ich bin da recht pfiffig und lass das ja so nicht einfach stehen und hinterfrage das schon. Wäre mein Mann der Organisator sähe das anders aus. Eigentlich unmöglich, dass mit den Beteiligten so lapidar umgegangen wird. Erschreckend irgendwie....
FlutterMeByam 30.07.2017 | 01:09
Zitat von Fastrentner anzeigen
WOW. Erst mal vielen vielen Dank für die rasche Rückmeldungen. Das spornt mich an für uns das weiter zu verfolgen. Woher beziehen Sie ihr Wissen Herr "Fastrentner" Ein MA bei der RV Bund sagte das in etwa auch so. Er sagte vor allem, dass es natürlich schriftlich erfolgen muss. (logisch eigentlich), aber wenn es seitens der Einrichtung positiv und wohlwollend formuliert ist, spreche das grundsätzlich nichts dagegen, ABER das ist eine individuelle Entscheidung, die er mir natürlich telefonisch nicht zusagen wird. Witzig an dem ganzen ist nur, dass die es der Einrichtung zuschieben, die Einrichtung es denen anlastet und wir stehen außen vor und fragen uns, wo sind denn die gesetzlichen Grundlagen hierzu. Wonach soll sich der Laie, der Patient denn richten. Denn außer vagen Aussagen erhalte ich (noch) keine klaren Fakten. Ein Totschlagargument ist natürlich der Versicherungsschutz. Welcher das sei, habe ich weder seitens der Einrichtung noch seitens der RV Bund erfahren können. Auf die Frage ob denn das Ausland (hier U.K) ein Problem sei, auch hierzu leider keine Aussage. Ich bin da recht pfiffig und lass das ja so nicht einfach stehen und hinterfrage das schon. Wäre mein Mann der Organisator sähe das anders aus. Eigentlich unmöglich, dass mit den Beteiligten so lapidar umgegangen wird. Erschreckend irgendwie....
FlutterMeByam 30.07.2017 | 01:09
Zitat von Fastrentner anzeigen
WOW. Erst mal vielen vielen Dank für die rasche Rückmeldungen. Das spornt mich an für uns das weiter zu verfolgen. Woher beziehen Sie ihr Wissen Herr "Fastrentner" Ein MA bei der RV Bund sagte das in etwa auch so. Er sagte vor allem, dass es natürlich schriftlich erfolgen muss. (logisch eigentlich), aber wenn es seitens der Einrichtung positiv und wohlwollend formuliert ist, spreche das grundsätzlich nichts dagegen, ABER das ist eine individuelle Entscheidung, die er mir natürlich telefonisch nicht zusagen wird. Witzig an dem ganzen ist nur, dass die es der Einrichtung zuschieben, die Einrichtung es denen anlastet und wir stehen außen vor und fragen uns, wo sind denn die gesetzlichen Grundlagen hierzu. Wonach soll sich der Laie, der Patient denn richten. Denn außer vagen Aussagen erhalte ich (noch) keine klaren Fakten. Ein Totschlagargument ist natürlich der Versicherungsschutz. Welcher das sei, habe ich weder seitens der Einrichtung noch seitens der RV Bund erfahren können. Auf die Frage ob denn das Ausland (hier U.K) ein Problem sei, auch hierzu leider keine Aussage. Ich bin da recht pfiffig und lass das ja so nicht einfach stehen und hinterfrage das schon. Wäre mein Mann der Organisator sähe das anders aus. Eigentlich unmöglich, dass mit den Beteiligten so lapidar umgegangen wird. Erschreckend irgendwie....
FlutterMeByam 30.07.2017 | 01:09
Zitat von Fastrentner anzeigen
WOW. Erst mal vielen vielen Dank für die rasche Rückmeldungen. Das spornt mich an für uns das weiter zu verfolgen. Woher beziehen Sie ihr Wissen Herr "Fastrentner" Ein MA bei der RV Bund sagte das in etwa auch so. Er sagte vor allem, dass es natürlich schriftlich erfolgen muss. (logisch eigentlich), aber wenn es seitens der Einrichtung positiv und wohlwollend formuliert ist, spreche das grundsätzlich nichts dagegen, ABER das ist eine individuelle Entscheidung, die er mir natürlich telefonisch nicht zusagen wird. Witzig an dem ganzen ist nur, dass die es der Einrichtung zuschieben, die Einrichtung es denen anlastet und wir stehen außen vor und fragen uns, wo sind denn die gesetzlichen Grundlagen hierzu. Wonach soll sich der Laie, der Patient denn richten. Denn außer vagen Aussagen erhalte ich (noch) keine klaren Fakten. Ein Totschlagargument ist natürlich der Versicherungsschutz. Welcher das sei, habe ich weder seitens der Einrichtung noch seitens der RV Bund erfahren können. Auf die Frage ob denn das Ausland (hier U.K) ein Problem sei, auch hierzu leider keine Aussage. Ich bin da recht pfiffig und lass das ja so nicht einfach stehen und hinterfrage das schon. Wäre mein Mann der Organisator sähe das anders aus. Eigentlich unmöglich, dass mit den Beteiligten so lapidar umgegangen wird. Erschreckend irgendwie....
Fastrentneram 30.07.2017 | 16:24
Da Sie unterschiedliche Antworten erhalten haben, sollten Sie Ihre Bitte schriftlich, ggf. per Fax an Ihren Rententräger stellen, mit der Bitte um zeitnahe Antwort. Alles andere bleibt spekulativ und hilft Ihnen nicht weiter. Wie wäre es denn die Einrichtung zu bitten, diesbezüglich mit dem Rententräger Kontakt aufzunehmen, wenn dieser der Meinung ist, nicht selbst entscheiden zu können?
=//=am 31.07.2017 | 11:55
Wie lange ist Ihr Bekannter denn jetzt schon in der RPK-Maßnahme? Also ich verstehe nicht, weshalb manche Einrichtungen und DRV-Mitarbeiter so gar nicht in die Pötte kommen. Man kann alles komplizierter machen als es ist. Wenn Ihr Bekannter schon länger in der RPK-Maßnahme ist, wird doch die Einrichtung (dort gibt es ja auch Ärzte!) beurteilen können, ob eine Weiterbewilligung sinnvoll und wahrscheinlich sein wird, auch wenn die Maßnahme jetzt für 4 Tage(!) - und schließlich nicht für mehrere Wochen - unterbrochen wird. Wenn nicht die Einrichtung, wer dann? Die DRV wird dann der Empfehlung der Ärzte der Einrichtung bestimmt folgen. Probieren Sie es nochmal und bestehen Sie auf einer schriftlichen Entscheidung. Es ist hier eine Einzelfallentscheidung zu treffen und einen speziellen § kann ich Ihnen nicht nennen. Während der 4 Tage ist Ihr Bekannter meines Wissens NICHT über die DRV versichert, da es eine private Unterbrechung ist.
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