Hallo TamTam,
dem Beitrag von „???“ kann ich hier letztlich leider nur zustimmen.
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Hallo TamTam,
dem Beitrag von „???“ kann ich hier letztlich leider nur zustimmen.
Hallo TamTam,
RE: Nach einer Aussteuerung durch die Krankenkasse hat der Versicherte ggfs. Anspruch auf Leistungen von der Agentur für Arbeit, wenn weiterhin Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Dadurch wäre eventuell weiterhin Beitragspflicht zur Krankenkasse eingetreten.
Sollte durch diesen Unfall Ihres Lebensgefährten die Reha-fähigkeit nicht wieder eintreten, ist zu überlegen, ob eine Rente wegen Erwerbsminderung in Anspruch genommen werden kann. Um dies genauer abzuklären, ist eine Beratung in der nächsten Auskunfts- und Beratungsstelle sehr hilfreich. Wenn Ihr Lebensgefährte bei dieser Beratung sind anwesend sein kann, so lassen Sie sich eine Vollmacht geben.
Wie bereits von User „von der anderen“ bemerkt hat, könnte auch das Jobcenter einen Teil der Beitragskosten für die Krankenkasse übernehmen, wenn dadurch Bedürftigkeit eintreten würde. Hier ist eine schnelle Vorsprache beim Jobcenter ratsam.
Bzgl. des Unfalles wäre eventuell der Träger, nicht die Leitung, der Einrichtung der richtige Ansprechpartner. Eine schriftliche Mitteilung, dass ein Unfall vorgefallen ist, sollte schnellstmöglich an den Träger der Einrichtung erfolgen.
Bei allen Schritten, die Sie im Namen Ihres Lebensgefährten machen, ist eine Vollmacht notwendig.
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