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Experten-Antwort

RPK Maßnahme/Unfall ohne Unfallmeldung/keine KV Beiträge durch RV Bund

von TamTam27.08.2017 | 18:55
836 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo. Mein Mann (somatischen und psychisch erkrankt) ist seit 10 Wochen in einer RPK Maßnahme in einem Übergangswohnheim für psychisch Erkrankte (so deren Schwerpunkt). Vor 16 Tagen das dritte Mal dort ohnmächtig geworden (vorher nie) und so schwer gestürzt, dass er ins Krankenhaus musste und eine Gehirnerschütterung davon trug. Nun hat er einen Folgeschaden namens Trochlearisparese, eine Lähmung des 4.Hirnnerves. Er sieht permanent Doppelbilder. Das macht ihn fast komplett handlungsunfähig (und Rehaungeeignet) Es gibt für diese Diagnose weder Therapie noch Heilung außer einer Spontanremission oder einer 50/50 Chance in frühestens 12 Monaten zu operieren. Er muss abwarten. Die Einrichtung hat weder weitere Vorsichtsmaßnahmen getroffen, noch wird damit überhaupt adäquat umgegangen noch wurde der Sturz als Unfall gemeldet. Es gab bei allen Stürzen keine Info an das weitere Personal noch hatte das Konsequenzen im Verhalten. Es wurde keine AU angestrebt, das wäre nicht nötig. Bei einer interkorrenten Erkrankung keine AU? Bei Sturz zur Therapeutischen Anwendung keine Unfallmeldung? Zu allem Überfluss kam eine Mahnung der Krankenkasse, dass seit Maßnahmebeginn keine Beiträge bezahlt wurden. Binnen 14 Tagen muss bezahlt sein sonst werden die Leistungen eingestellt. Ein für jetzt unhaltbare Zustand. Die Rentenversicherung Bund behauptet, dass sie das auch nicht muss. Mein Mann erhält kein Übergangsgeld. Beiträge an die SV-Versicherung wären daran gekoppelt. Mein Mann hat auch sonst KEINERLEI Einkommen. Sozialhilfe wurde vor 8 Wochen auf meine Initiative beantragt und noch nicht entschieden. Hier geht es nur um Taschengeld in Höhe von 113 Euro. Wie können wir uns transparent und verbindlich informieren? Kann das alles rechtens sein????

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo TamTam,

dem Beitrag von „???“ kann ich hier letztlich leider nur zustimmen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo TamTam,

RE: Nach einer Aussteuerung durch die Krankenkasse hat der Versicherte ggfs. Anspruch auf Leistungen von der Agentur für Arbeit, wenn weiterhin Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Dadurch wäre eventuell weiterhin Beitragspflicht zur Krankenkasse eingetreten.

Sollte durch diesen Unfall Ihres Lebensgefährten die Reha-fähigkeit nicht wieder eintreten, ist zu überlegen, ob eine Rente wegen Erwerbsminderung in Anspruch genommen werden kann. Um dies genauer abzuklären, ist eine Beratung in der nächsten Auskunfts- und Beratungsstelle sehr hilfreich. Wenn Ihr Lebensgefährte bei dieser Beratung sind anwesend sein kann, so lassen Sie sich eine Vollmacht geben.

Wie bereits von User „von der anderen“ bemerkt hat, könnte auch das Jobcenter einen Teil der Beitragskosten für die Krankenkasse übernehmen, wenn dadurch Bedürftigkeit eintreten würde. Hier ist eine schnelle Vorsprache beim Jobcenter ratsam.

Bzgl. des Unfalles wäre eventuell der Träger, nicht die Leitung, der Einrichtung der richtige Ansprechpartner. Eine schriftliche Mitteilung, dass ein Unfall vorgefallen ist, sollte schnellstmöglich an den Träger der Einrichtung erfolgen.

Bei allen Schritten, die Sie im Namen Ihres Lebensgefährten machen, ist eine Vollmacht notwendig.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

9 Antworten

???am 28.08.2017 | 08:43
Nach Ihren Angaben gehe ich davon aus, dass sich Ihr Mann im medizinischen Teil der RPK befindet. Da ist es tatsächlich so, dass Voraussetzung für eine Beitragszahlung an die Krankenkasse der Bezug von Übergangsgeld ist. Von daher ist die Aussage der DRV Bund zu diesem Thema zumindest mal richtig. Zum Thema Krankenversicherung sollten Sie sich umgehend mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen. Normalerweise sind einkommenslose Ehepartner über die Familienversicherung abgesichert. Wenn Sie mit dem Umgang der RPK-Einrichtung mit den Ohnmachtsanfällen bzw. Stürzen Ihres Mannes nicht einverstanden sind, ist die Beschwerdestelle der Einrichtung, notfalls die Leitung, Ihr Ansprechpartner.
TamTamam 28.08.2017 | 13:45
Hallo. Vielen Dank für die Antworten. Tatsächlich habe ich das schriftlich, wie das auch der Einrichtung vom ersten Tag und vorher schon vorlag, dennoch haben sie behauptet das übernimmt der Träger. Warum sonst sollte Sozialhilfe bei Nicht-Einkommen beantragt werden? Da wir nicht verheiratet sind ist die Familienversicherung leider keine Option. Erschließt sich aus "mein Mann" nicht, sorry. Ja er ist im medizinischen Teil der in 3 Wochen ausläuft. Wir wissen nicht wie es weiter geht. Die Einrichtungsleitung wurde bereits vor zwei Wochen um Gesprächstermin gebeten, auf das ich noch kein passenden Termin bekam. Ich muss ortsfern der Einrichtung zwei Tätigkeiten nachgehen um die Unkosten abzudecken die seit Rehabeginn entstanden sind. Fahrkosten zu Ärzten in Reha fremden Ort trage ich dreimal die Woche. Warum ist das im medizinischen Teil so? Grundlage ist wo zu finden? Und das hätte die Einrichtung nicht wissen müssen?
TamTamam 28.08.2017 | 13:45
Hallo. Vielen Dank für die Antworten. Tatsächlich habe ich das schriftlich, wie das auch der Einrichtung vom ersten Tag und vorher schon vorlag, dennoch haben sie behauptet das übernimmt der Träger. Warum sonst sollte Sozialhilfe bei Nicht-Einkommen beantragt werden? Da wir nicht verheiratet sind ist die Familienversicherung leider keine Option. Erschließt sich aus "mein Mann" nicht, sorry. Ja er ist im medizinischen Teil der in 3 Wochen ausläuft. Wir wissen nicht wie es weiter geht. Die Einrichtungsleitung wurde bereits vor zwei Wochen um Gesprächstermin gebeten, auf das ich noch kein passenden Termin bekam. Ich muss ortsfern der Einrichtung zwei Tätigkeiten nachgehen um die Unkosten abzudecken die seit Rehabeginn entstanden sind. Fahrkosten zu Ärzten in Reha fremden Ort trage ich dreimal die Woche. Warum ist das im medizinischen Teil so? Grundlage ist wo zu finden? Und das hätte die Einrichtung nicht wissen müssen?
???am 28.08.2017 | 14:13
"Warum ist das im medizinischen Teil so? Grundlage ist wo zu finden?" § 44 SGB IX, § 192 SGB V. Würde grundsätzlich Versicherungspflicht während der Teilnahme an einer medizinischen Maßnahme bestehen, würde das in § 5 SGB V geregelt sein. Es ist nicht Aufgabe der RPK-Trägers sich in diesem Bereich auszukennen sondern nur die RPK durchzuführen. Ich würde als Mitarbeiter dort keinerlei Aussagen zu diesen Themen machen, schon mal rein aus Haftungsgründen. Sie sollten trotzdem schnellstmöglich mit der bisherigen Krankenkasse Ihres Partners sprechen, um eine Lösung zu finden. Vielleicht übernimmt ja der Sozialhilfe-Träger die Kosten dafür.
TamTamam 30.08.2017 | 08:07
Leider erschließt sich für mich aus den Gesetzestexten nicht, warum die Übernahme der Sozialversicherungen an das Übergangsgeld gekoppelt sein soll. Dieser Zusammenhang erschließt sich mir nicht. Das bedeute ja, dass jeder Selbstständige der kein Arbeitsentgelt erhält und nach zwei Jahren krank, im besten Fall nach Aussteuerung aus dem Krankengeld völlig aus dem System fällt?! Wie in unserem Fall. Sie schreiben es ist nicht die Aufgabe eines Mitarbeiters einer RPK Einrichtung sich hierzu auszukennen (oder zu kümmern), geschweige denn eine Aussage zu tätigen. Wer denn bitte sonst? In unserem Fall hat er es aber getan und zwar ohne sich je mit den Inhalten oder der vorhandenen Akte zu beschäftigen, direkt im Erstgespräch bzw. bei Einzugstermin. Eine Reha-Beratung hat hier nie stattgefunden. Stattdessen hat die RPK Einrichtung ganz einfach gesagt: wir kümmern uns um "alles". Alles ist jetzt nicht wirklich viel. Der Personalschlüssel gibt eine in der Tat intensivere Betreuung, dem Sturz geschuldet, nicht her. In Folge dessen lasten viele Begleitungen und alle Kosten auf mir, als nicht verheiratete Lebensgefährtin. Was bitte macht ein Patient der keine Angehörigen hat? Er hat seit 10 Wochen kein Geld, außer das was ich ihm gebe. Er könnte gäbe es mich nicht, seine zwei Termine die Woche zum Arzt/Therapeuten in einer anderen Stadt nicht wahrnehmen, wäre er allein. Das kann nun wirklich nicht richtig sein. Wer erstattet uns denn unter anderem die horrenden Kosten, die seit Rehabeginn angefallen sind?
TamTamam 30.08.2017 | 08:07
Leider erschließt sich für mich aus den Gesetzestexten nicht, warum die Übernahme der Sozialversicherungen an das Übergangsgeld gekoppelt sein soll. Dieser Zusammenhang erschließt sich mir nicht. Das bedeute ja, dass jeder Selbstständige der kein Arbeitsentgelt erhält und nach zwei Jahren krank, im besten Fall nach Aussteuerung aus dem Krankengeld völlig aus dem System fällt?! Wie in unserem Fall. Sie schreiben es ist nicht die Aufgabe eines Mitarbeiters einer RPK Einrichtung sich hierzu auszukennen (oder zu kümmern), geschweige denn eine Aussage zu tätigen. Wer denn bitte sonst? In unserem Fall hat er es aber getan und zwar ohne sich je mit den Inhalten oder der vorhandenen Akte zu beschäftigen, direkt im Erstgespräch bzw. bei Einzugstermin. Eine Reha-Beratung hat hier nie stattgefunden. Stattdessen hat die RPK Einrichtung ganz einfach gesagt: wir kümmern uns um "alles". Alles ist jetzt nicht wirklich viel. Der Personalschlüssel gibt eine in der Tat intensivere Betreuung, dem Sturz geschuldet, nicht her. In Folge dessen lasten viele Begleitungen und alle Kosten auf mir, als nicht verheiratete Lebensgefährtin. Was bitte macht ein Patient der keine Angehörigen hat? Er hat seit 10 Wochen kein Geld, außer das was ich ihm gebe. Er könnte gäbe es mich nicht, seine zwei Termine die Woche zum Arzt/Therapeuten in einer anderen Stadt nicht wahrnehmen, wäre er allein. Das kann nun wirklich nicht richtig sein. Wer erstattet uns denn unter anderem die horrenden Kosten, die seit Rehabeginn angefallen sind?
der anderenam 30.08.2017 | 18:45
Zitat von TamTam anzeigenausblenden
TamTam schrieb

Leider erschließt sich für mich aus den Gesetzestexten nicht, warum die Übernahme der Sozialversicherungen an das Übergangsgeld gekoppelt sein soll. Dieser Zusammenhang erschließt sich mir nicht.

Das bedeute ja, dass jeder Selbstständige der kein Arbeitsentgelt erhält und nach zwei Jahren krank, im besten Fall nach Aussteuerung aus dem Krankengeld völlig aus dem System fällt?! Wie in unserem Fall.

Sie schreiben es ist nicht die Aufgabe eines Mitarbeiters einer RPK Einrichtung sich hierzu auszukennen (oder zu kümmern), geschweige denn eine Aussage zu tätigen. Wer denn bitte sonst? In unserem Fall hat er es aber getan und zwar ohne sich je mit den Inhalten oder der vorhandenen Akte zu beschäftigen, direkt im Erstgespräch bzw. bei Einzugstermin. Eine Reha-Beratung hat hier nie stattgefunden. Stattdessen hat die RPK Einrichtung ganz einfach gesagt: wir kümmern uns um "alles". Alles ist jetzt nicht wirklich viel.

Der Personalschlüssel gibt eine in der Tat intensivere Betreuung, dem Sturz geschuldet, nicht her. In Folge dessen lasten viele Begleitungen und alle Kosten auf mir, als nicht verheiratete Lebensgefährtin. Was bitte macht ein Patient der keine Angehörigen hat?

Er hat seit 10 Wochen kein Geld, außer das was ich ihm gebe. Er könnte gäbe es mich nicht, seine zwei Termine die Woche zum Arzt/Therapeuten in einer anderen Stadt nicht wahrnehmen, wäre er allein.

Das kann nun wirklich nicht richtig sein.

Wer erstattet uns denn unter anderem die horrenden Kosten, die seit Rehabeginn angefallen sind?

Normalerweise wird mit dem Bewilligungsbescheid dieses Formular mitgesandt: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5… Da steht auch, dass bei Übergangsgeld Beiträge gezahlt werden. Und ja, wenn der Selbständige keine (freiwilligen) Beiträge gezahlt hat, hat er keinen Anspruch. Was ich nicht verstehe, wovon hat denn Ihr Mann vor der RPK gelebt? Und warum haben Sie nur Taschengeld beantragt, wenn er gar keine Einküfte hat? Wenn er Anspruch auf Alg II hat, werden übrigens auch die KV-Beiträge von dort übernommen... Alles Gute!
TamTamam 31.08.2017 | 08:15
Er hat nach Aussteuerung aus dem Krankengeld von mir gelebt. Ich habe die Beiträge bezahlt. Der Weg war erst ein Negativbescheid für sowieso nicht zustehende ALG zu erhalten und dann ein Negativbescheid für ALG II weil mein Einkommen 13 Euro zu hoch ist. Meine Tochter erhält Kindesunterhalt ihres Vaters (nicht mein Lebensgefährte) und somit ist er raus. Dies hat insgesamt 7 Monate gedauert. ALG II erhält er auch nicht. Natürlich sind wir all diese Wege gegangen. Die Einrichtung hat das mit der Krankenkasse so in die Wege geleitet.
der anderenam 31.08.2017 | 19:24
Hallo, Sie sollten den AlgII Anspruch überprüfen lassen: Wenn durch die Beitragszahlung Bedürftigkeit eintritt, werden die KV-Beiträge auch ohne Leistungsbezug übernommen (nicht in voller Höhe, aber immerhin) Gibt es an Ihrem Wohnort eine Beratungsstelle fürs AlgII? Was hat die Einrichtung mit der Kasse in die Wege geleitet? Wird die RPK von der Kasse finanziert?
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