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Experten-Antwort

Rückdatierung des Rentenantrag

von Elke28.07.2019 | 22:10
496 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, Wie weit wird ein Rentenantrag maximal zurückdatiert, wenn es in der Vergangenheit eine erfolglose Reha gab mit AU und < 3 Std arbeitsfähig auf dem allg. Arbeitsmarkt. Der Rehaantrag liegt 20 Monate zurück, die Reha 16 Monate. Es liegt/lag keine Einschränkung im Dispositionsrecht vor und auch kein Krankengeldbezug. Dafür aber eine unwiderrufliche Freistellung unter Gehaltsbezug. Es gab also keinen Grund eine Erwerbsminderungsrente sofort zu beantragen. LG Elke

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Elke,

lag zum Zeitpunkt der Beendigung einer Rehabilitationsmaßnahme ein vermindertes Leistungsvermögen vor, ist der Rehaantrag kraft Gesetzes umzudeuten. Sofern Sie im Dispositionsrecht nicht eingeschränkt sind, können Sie dieser Umdeutung des Rehaantrages widersprechen. Dafür benötigen Sie keine Begründung. Dies ist auch kein Widerspruch im eigentlichen Sinne sondern nur eine Mitteilung, dass Sie mit der Umdeutung nicht einverstanden sind.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Elke,

das müssen Sie bitte mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger klären. Rufen Sie bitte dort an oder melden Sie sich zur Beratung an.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

9 Antworten

Gabiam 29.07.2019 | 06:46
Meine Erfahrung mit der DRV: Mein REHA Antrag war im Juni 2018 und die REHA im August/September 2018. Habe im Januar 2019 vorsorglich der Umdeutung des REHA Antages widersprochen. Im Februar Bescheid, dass eigentlich umgedeutet und Rentenbeginn Juni 2018, aber durch Widerspruch erledigt. Im April 2019 EMR beantragt, im Juni 2019 befristete volle EMR mit Beginn April genehmigt bekommen. Leistungsfall Juni 2018 aber durch verspätete Antragsstellung die neue Zurechnungszeit.
Schlaubiam 29.07.2019 | 04:29
Das kommt auf den Eintritt des Leistungsfalles an. Liegt dieser im "Bereich" eines RehaAntrages, wird dieser umgedeutet. Der Zeitpunkt der Beantragung der EM ist grundsäatzl egal für die Bestimmung des Leistungsfalles. Warum wartet man, wenn man doch glaubt, dass EM vorliegt?
Wunschname am 29.07.2019 | 08:30
Sofern der Antrag auf Teilhabe ohne eine Einschränkung durch einen anderen Leistungsträger von Ihnen gestellt worden ist, können Sie selbst bestimmen, ob der Antrag als Rentenantrag berücksichtigt werden soll (Ihr persönliches Dispositionsrecht). Mit Ihrer Erklärung ist der Antrag jedoch ggf. endgültig "verbraucht". Ein neuer Antrag kann jederzeit gestellt werden. Das bereits früher festgestellte Datum des Leistungsfalls verändert sich dadurch nicht. Der Rentenbeginn ist für den später erneut gestellten Antrag ggf. der Beginn des Monats der "verspäteten" neuen Antragstellung. Vereinbaren Sie einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung und lassen Sie sich persönlich beraten.
Valzuun am 29.07.2019 | 08:33
Eine Begründung ist nicht erforderlich. Förmlich korrekt gilt der Rehaantrag (bei Vorliegen der Voraussetzung) kraft Gesetz als Rentenantrag. Eine zeitliche Begrenzung dafür gibt es nicht. Dieser Rentenantrag kann ohne weiteres zurückgenommen werden, da Ihr Dispositionsrecht ja nicht eingeschränkt ist.
Gabiam 29.07.2019 | 09:34
Habe im Januar 2019 vorsorglich der Umdeutung des REHA Antages widersprochen.
Danke. Wie hast Du den Widerspruch begründet?
Einfach schreiben: Ich widerspreche der Umdeutung meines REHA-Antrages vom ..... in einen Rentenantrag. Begründung nicht nötig!
Gabiam 29.07.2019 | 09:39
Habe im Januar 2019 vorsorglich der Umdeutung des REHA Antages widersprochen.
Danke. Wie hast Du den Widerspruch begründet?
Einfach schreiben: Ich widerspreche der Umdeutung meines REHA-Antrages vom ..... in einen Rentenantrag. Begründung nicht nötig!
Elkeam 29.07.2019 | 14:26
Danke.
Elkeam 29.07.2019 | 15:36
Hallo, Kann ich mich dann darauf verlassen dass meinem Wunsch entsprechend keine Umdeutung/Rückdatierung stattfindet? Denn es geht darum welche Rentenberechnung angewandt wird. Nach altem oder neuen Recht. Denn ich hatte bereits im Anschreiben zum Antrag schon darum gebeten als "Rentenantragsdatum das Datum des Antrags" zu nehmen. Dem ist man aber nicht gefolgt und hat trotzdem das Reha Antragsdatum genommen.
Deutsche Rentenversicherung
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