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Experten-Antwort

Rückdatierung Schwerbehinderung

von Klaus X03.10.2010 | 17:33
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6 Antworten

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Hallo, ich habe aus Unwissenheit im Jahr 2000 keinen Schwerbehinderung feststellen lassen. Erst im Jahr 2003 habe ich die Schwerbehinderung die auch schon im Jahr 2000 bestand, belegt durch OP Berichte, attestiert bekommen. Gibt es eine Möglichkeit der "Rückdatierung" um den Vertrauensschutz zu bekommen? Danke!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Eine Rückdatierung kann nur von dem für die Feststellung der Schwerbehinderung zuständigen Träger vorgenommen werden.

Die Rentenversicherungsträger sind bei der Anspruchsprüfung an den festgestellten (auch rückdatierten) Zeitpunkt gebunden.

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5 Antworten

Klemensam 03.10.2010 | 19:52
" Ist auf Antrag des schwerbehinderten Menschen nach Glaubhaftmachung eines besonderen Interesses festgestellt worden, daß die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch, ein anderer Grad der Behinderung oder ein oder mehrere gesundheitliche Merkmale bereits zu einem früheren Zeitpunkt vorgelegen haben, ist zusätzlich das Datum einzutragen, von dem ab die jeweiligen Voraussetzungen mit dem Ausweis nachgewiesen werden können." Schwerbehindertenasusweisordnung § 6: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/schwbawv/gesamt.pd…
Klemensam 04.10.2010 | 10:56
An ihrer Stelle würde ich einfach bei der ausstellenden Stelle ihres Schwerbehindertenausweises einen entsprechenden Antrag auf Rückdatierung stellen. Mehr als abgelehnt werden kann er ja nicht.... Das das ganze nicht einfach sein wird - um es mal vorsichtig auszudrücken - dürfte klar sein. Darum sollten Sie überlegen , sich hier von vorne herein gleich rechtlich druch den VDK/SOVD oder einem Fachanwalt für Sozialrecht vertreten zu lassen und von diesen Institutionen den entsprechenden Antrag gleich stellen zu lassen. Das wird ihre Chacnen sicher ungemein erhöhen.
Karina13am 04.10.2010 | 14:37
Hallo Klaus, stellen Sie doch einfach den Antrag, wie Klemens bereits schreibt. Ich kann aus eigener Erfahrung bestätigen, dass es funktionieren kann. Ich habe im Januar 2008 einen Antrag auf SB gestellt. Bis dato hatte ich 30 GdB unbefristet. Bekam daraufhin im April 50 GdB unbefristet. Beim Rentenantrag 2009 fiel mir ein, dass ich den Vertrauensschutz ab 11/2000 brauche, um ohne Abschläge in dei Altersrente zu gehen. Im März 2009 wurdeich 60 Jahre alt und im April 2009 stellte ich dann doch noch mal den Antrag mit einem formlosen Schreiben und gab an, dass ich versehentlich ab Antragstellung angekreuzt hatte, aber doch ab 11/2000 meinte. Im Juli dann der Bescheid , dass 50 GdB ab 01/1997 bereits vorliegen und durch eine erneute Prüfung mir nunmehr 80 GdB und Merkzeichen G zustehen. Somit waren die bisherigen Abschläge meiner EMR Geschichte und ich bekam rückwirkend ab 04/09 die ungekürzte Altesrente für SB. Sie sehen an meinem Beispiel, Versuch macht klug. Alles Gute und viel Erfolg Karina13
Ajaxam 05.10.2010 | 11:46
Hallo Klaus, das Ganze macht nur Sinn, wenn Sie am 16.11.2000 auch 50 Jahre alt waren. Sollte das der Fall sein, dann auf jeden Fall (mit entsprechenden Attesten, dass die Behinderungen entsprechend der Feststellung aus 2003 schon am 16.11.2000 vorlagen), einen Antrag Feststellung eines GdB 50 zum 16.11.2000 stellen.
Karina13am 05.10.2010 | 13:49
Sorry Klaus, natürlich hat User Ajax recht. Ich nahm jedoch an, dass Ihnen die Vertrauensschutzbedingungen bekannt seien. IMan muss vor dem16.11.50 geb sein, am 16.11.2000 50 GdB haben und dann noch 35 Versicherungsjahre voll haben. Ich selbst bin JG 1949 ,deshalb hatte es geklappt. Also nochmals sorry, sollte ich falsche Hoffnungen in ihnen geweckt haben. LG Karina13
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