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Experten-Antwort

Rückdatierung von EM-Rentenbeginn

von AOK-Chopper Leistungsklasse28.02.2019 | 20:23
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5 Antworten

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Hallo Zusammen Vermutlich werde ich in kürze freiwillig oder auf betreiben der KKK einen EM-Rentenantag stellen, da ich nun seit mehr als 1 Jahr arbeitsunfähig bin und demnächst ausgesteuert werde (MS, Asthma,Herzinfarkt,Depress. und ein paar andere chron. Leiden). Bei Recherchen zur EM-Rente bin ich nun auf das Thema Rückdatierung vom Rentenbeginn gestoßen. Ich war zuletzt im August 2018 in Reha, und mit dem Satz (..."ob eine entgültige Arbeitsunfähigkeit vorliegt kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht abschließend festgestellt werden"...) als arbeitsunfähig entlassen worden. Wenn ich nun im April den Rentenantrag stelle (um der KKK zuvorzukommen und um nicht jedes Dispositionsrecht zu verlieren )wäre nun meine Frage danach ob und wie weit der Rentenbeginn zurückdatiert werden kann. Hintergrund ist der, dass sich ja zum Januar 2019 die Zurechnungszeit von 62 auf 65 Jahre erhöht hat, und bei einer eventuellen Rückdatierung des Rentenbeginns in das Jahr 2018 auf gut 3 Jahre Zurechnungszeit verzichten müsste, oder ist es richtig dass wenn der Rentenantrag mindestens 7 Monate nach der Reha gestellt wird, dann der Termin der Antragstellung als frühestmöglicher Rentenbeginn angenommen werden muss?? Ich hab sehr viel in verschiedensten Foren darüber gelesen, und so viel unterschiedliche Meinungen gehört, dass ich komplett verunsichert bin. Wer kann mir hier weiterhelfen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo AOK-Chopper Leistungsklasse,

W*lfgang hat Ihnen bereits die richtigen Links zu dieser Thematik genannt.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

W*lfgangam 28.02.2019 | 22:53
Hallo AOK-Chopper Leistungsklasse, das Thema ist hier nahezu 'ausgelutscht'/mehrfach besprochen und mit relevanten Rechtsvorschriften garniert worden. Lesen Sie diese beispielhaften Beiträge dazu nach: https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/sicherun… https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/hoehe-de… https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/welche-g… oder Schmökern noch mal weiter über die bisherigen Treffer nach eine Suche im Forum nach: https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forensuche.html?q=erw… Gruß w.
DRVam 01.03.2019 | 02:17
Um es erneut zusammenzufassen: Die erhöhte Zurechnungszeit wird bei einem RENTENBEGINN ab 2019 gewährt. Der Rentenbeginn wiederum richtet sich nach dem Eintritt des Leistungsfalls, dem Antragsdatum und danach, ob eine befristete oder unbefristete Erwerbsminderungsrente gewährt wird. Da diese Komponenten niemand hier vorhersagen kann, werden auch Sie, wie viele andere, Ihren Rentenbescheid abwarten müssen! Sollten Sie dann mit der Entscheidung nicht einverstanden sein, können Sie immer noch den Rechtsweg beschreiten und mit einer guten Begründung versuchen, eine Änderung des Bescheides zu erwirken!
W*lfgangam 28.02.2019 | 22:53
Hallo AOK-Chopper Leistungsklasse, das Thema ist hier nahezu 'ausgelutscht'/mehrfach besprochen und mit relevanten Rechtsvorschriften garniert worden. Lesen Sie diese beispielhaften Beiträge dazu nach: https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/sicherun… https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/hoehe-de… https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/welche-g… oder Schmökern noch mal weiter über die bisherigen Treffer nach eine Suche im Forum nach: https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forensuche.html?q=erw… Gruß w.
Hans Huberam 01.03.2019 | 10:15
Also das mit den 7 Monaten kann ich schon mal verneinen da ich damals meinen Renten Antrag erst 1 Jahr nach der Reha stellte. Aber Sie können froh sein das Sie schon die Zurechnungszeit für 2018 bekommen. In meinen Fall bekam ich nur bis 60 obwohl Antrag im August 2014 gestellt wurde.
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