Grundsätzlich ist zunächst festzustellen, dass bei einem Umzug in ein EU/EWR-Staat oder in die Schweiz eine Beitragserstattung, vor 65 plus X, nicht in Frage kommt.
Bei den anderen Staaten muss geprüft werden, ob wir mit dem Land ein SV-Abkommen, wenn ja ist dies auch nicht möglich. Bei den übrigen wäre es möglich. Wie gesagt eine pauschale Antwort gibt es nicht. Versuchen Sie es über: www.deutsche-rentenversicherung.de unter Beitragerstattung.