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Rückerstattung der Rentenbeiträge

von Anfrage0106.09.2007 | 14:29
2189 Ansichten
6 Antworten
Welche Kriterien muessen erfüllt sein um die von mir eingezahlten Rentenbeiträge ausgezahlt zu bekommen? Ich habe davon gehört das man ins ausland für eine bestimmte Zeit gehen muss (oder beschäftigt?) um diese Beiträge komplett zurück zu erhalten. Eine rasche Beantwortung wäre klasse. Vielen Dank

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 07.09.2007 | 07:12

Die Möglichkeit einer Beitragserstattung besteht nicht.

5 Antworten

Anfrage01am 06.09.2007 | 14:42
Ergänzung: Ich bin Italienischer Staatsbürger und arbeite seit mehr als 60 Monaten in Deutschland. Suche aber eine Möglichkeit meine Rentenbeiträge zurück zu bekommen.
Heikeam 06.09.2007 | 14:45
Grundsatz Bei einem dauerhaften Verzug in das Ausland stellt sich die Frage nach einer eventuellen Beitragserstattung. Eine Beitragserstattung kann beantragt werden, wenn * keine Versicherungspflicht mehr besteht, * nicht die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung gegeben ist und * seit dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht eine Wartefrist von 24 Kalendermonaten verstrichen ist. Diese 3 Voraussetzungen müssen im Zeitpunkt des Antrags auf Beitragserstattung erfüllt sein. Deutsche Staatsangehörige Für Deutsche ist eine Beitragserstattung regelmäßig nicht möglich, da sie auch bei Aufenthalt im Ausland zur freiwilligen Versicherung berechtigt sind. Staatsangehörige aus Mitgliedstaaten/Abkommensstaaten Bei ausländischen Versicherten, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates beziehungsweise eines Abkommensstaates haben, kommt es auf die jeweiligen Bestimmungen im Gemeinschaftsrecht beziehungsweise im entsprechenden Abkommensrecht an. Sonstige Staatsangehörige Für sonstige Staatsangehörige, die ihren rechtmäßigen Wohnsitz in einem EU-Mitgliedstaat haben, ist eine Beitragserstattung nicht möglich, da sie bei Aufenthalt im EU-Mitgliedstaat zur freiwilligen Versicherung berechtigt sind. Bei gewöhnlichem Aufenthalt im sonstigen Ausland können diese Versicherten nach ihrem Verzug aus Deutschland und nach Ablauf der Wartefrist von 24 Kalendermonaten grundsätzlich eine Beitragserstattung erhalten. Erstattungsfähig sind die Beiträge jeweils in der Höhe, in der der Versicherte sie getragen hat. Bei Pflichtbeiträgen kann daher regelmäßig der Arbeitnehmeranteil erstattet werden; der Arbeitgeberanteil ist nicht erstattungsfähig. Die Erstattung erfolgt auf Antrag. Wir raten unseren ausländischen Versicherten, sich die erforderlichen Antragsformulare bereits vor dem Verzug in das Ausland zu besorgen, um so dem jeweiligen Träger der Deutschen Rentenversicherung direkt nach Ablauf der Wartefrist von 24 Kalendermonaten alle erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen zu können. Quelle: Deutsche Rentenversicherung
Schadeam 06.09.2007 | 14:47
vergessen Sie es, auch als EU Bürger haben Sie im konkreten Fall keine Chance!
Unbekanntam 06.09.2007 | 19:41
Hallo "Anfrage01", wie schon von "Schade" richtig beantwortet, gibt es keine Möglichkeit. Als EU-Bürgerin ist dies ausgeschlossen. Bei anderen Nationalität kommt es drauf an.
XXXam 23.10.2007 | 16:08
Ich war Berufsoldat, wurde nach 13 Jahren als zeitsoldat eingestuft, bin nun selbstständig. Ich möchte nun meine Rentenbeiträge rückfordern. Was ist zu tun?
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