Guten Tag,
es ist schon erstaunlich, wie abweisend manche Antworten hier teilweise gegeben werden, obwohl es um satte 50.000,- € geht.
Ich hatte einmal den Fall, dass auf meine gleichartige Einzahlung (12.000,- €) mir dafür eine Entgeltpunktzahl in Höhe von (nur) ca. 0,678 gutgeschrieben wurde. Nach meinem Widerspruch kam dann – erst 4 Monate später - heraus, dass man vor dem Komma statt einer 1 fälschlich eine 0 gesetzt hatte. Manche hier, vielleicht vor allem Jonny, werden sich an meinen damaligen Beitrag erinnern.
Und damals schon war Jonny eigentlich der Einzige, der vernünftige und wissende Antworten geben konnte, so wie hier jetzt wieder in der letzten Antwort (die für LS allerdings vielleicht nicht einfach zu verstehen ist).
Meiner Meinung nach ist der Beitrag von LS sehr wohl richtig hier im Forum aufgehoben, sein Problem durchaus zu verstehen.
@LS: entscheidend sind die neuen persönlichen Entgeltpunkte. Diese werden durch Multiplikation der Entgeltpunkte mit dem Zugangsfaktor (bei Ihnen 0,916 entsprechend 28 Monate vorzeitig) ermittelt. Auch nach Einzahlung der Gelder bleibt der gleiche Zugangsfaktor in der Gesamtberechnung stehen (vielleicht liegt hier Ihr Irrtum).
Was zu erhöhen ist, sind die Basis-Entgeltpunkte. Diese müssten sich bei 50.000,- € ganz grob geschätzt um rund 7 Punkte erhöht haben. Über den (gleichen) Zugangsfaktor erhöhen sich dann auch die pers. Entgeltpunkte wieder entsprechend.
Die entscheidende Frage ist also einzig und allein, ob Ihre genannte Zahl 71,2525 der Entgeltpunkte nicht doch schon eine (um ca. 7,0) angehobene Zahl ist. Vielleicht können Sie das selbst aus vorangegangenen Auskünften ersehen.
Wenn alles richtig wäre, dann müssten Sie aber auch im jetzigen Bescheid – genau wie Jonny es schreibt – bereits erkennen können, ob Ihre Zahlung berücksichtigt ist.
Es müsste mit grob geschätzten Zahlen so drin stehen: Entgeltpunkte ca. 64,0 ; Zuschlag aus der Zahlung von Beiträgen (gemeint wären die 50.000,- €) bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente ca. 7,0 ; Summe aller Entgeltpunkte 71,2525. Die pers. Entgeltpunkte wie schon gesagt 71,2525 x 0,916 = 65,2673.
AUS IHREM GESCHRIEBENEN MEINE ICH ABER JETZT SCHON HERAUSLESEN ZU KÖNNEN, DASS DER ZUSCHLAG MIT DEN CA. 7,0 PUNKTEN BEI IHNEN NICHT DRINSTEHT.
Falls dies so ist, dann verplempern Sie um Gottes Willen keine Zeit mit einem Termin für eine Beratung (hat keine aufschiebende Wirkung der Widerspruchsfrist), sondern legen Sie unbedingt sofort Widerspruch per Einschreiben ein.
Viele Grüße