https://www.gesetze-im-internet.de/versausglg/__37.html
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https://www.gesetze-im-internet.de/versausglg/__37.html
Hallo, die Antwort von W*olfgang stimmt fast, zwar ist es richtig das der Versorgungsausgleich angepasst wird, aber dies geschieht letztendlich erst wenn wenn Ihrer Bruder selbst in Rente geht, bis dahin wird in der Renteninfo/Rentenauskunft weiterhin die Kürzung (=Malus) aus dem Versorgungsausgleich aufgeführt. Glugscheißermodus aus :-) Ein einfaches Schreiben mit dem Hinweis auf § 37 Versorgungsausgleichgesetz reicht vollkommen aus.Er wurde informiert,dass er innerhalb von 3 Jahren bei Tod des Exgatten seine Rentenpunkte zurückholen kann. Stimmt das so?Hallo Arnim, fast. Richtig ist, dass er seine Punkte dann zurückerhält, wenn die verstorbene Ex für höchstens 3 Jahre eine eigene Rente erhalten hat (oder eben noch gar nicht im Rentenalter war). Die Rückübertragung ist an keine Fristen (3 Jahre nach Tod) gebunden, dass kann er auch Jahrzehnte später noch verlangen - allerdings sollte er dazu einen formlosen Antrag stellen. Sinnigerweise mal demnächst, damit seine künftigen Renteninformationen /-auskünfte wieder die 'richtigen' aktuellen Beträge darstellen.
https://www.gesetze-im-internet.de/versausglg/__37.html 'faul' ist das denn, die widersprüchlichen Aussagen hier auf Linie zu bringen??? https://www.youtube.com/watch?v=rsiwoZVj4GM Sorry ...ich dachte die erforderliche Mindest-Qualität der Aussagen der Experten wäre inzwischen sichergestellt ;-) Gruß w.Es gibt halt noch Menschen (auch Experten), die dieses Forum nicht als "Sinn des Lebens" betrachten! Es gibt eben doch noch Personen, die Familie, Freunde und Hobbys vorziehen und nicht wie Sie W*lfgang, Abend für Abend lange Antworten in diesem Forum schreiben, weil ihnen sonst langweilig ist und Sie tagsüber nicht ausgelastet sind.
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