Aus den bereits geschilderten Gründen ist eine Beitragserstattung (auch teilweise) nicht möglich. Aus den entrichteten Beiträgen wird Ihnen später eine Rente gezahlt. Inwieweit diese dann auf die Beamtenpension angerechnet wird, ist von mehreren Faktoren abhängig. Hierzu empfehle ich, sich zu gegebener Zeit mit der Pensionsfestsetzungsbehörde in Verbindung zu setzen.