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Rückerstattung von Beiträgen??

von ig-zvk17.06.2008 | 13:22
1275 Ansichten
3 Antworten

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Ich, Ö.D.-Beschäftigter, habe (vor 2000) für Schul- und Studienzeiten, die die damalige rentengemäße Berücksichtigung von x Jahren überschritten hatten, Beiträge nachentrichtet (ca. 10.000 DM). Dies war zwar 'DRV-rentenmäßig' unwirtschaftlich, sollte mir aber Vordienstzeiten wegen sog. Halbanrechnung in der VBL-Zusatzversorgung bringen (und damit entsprechende Erhöhung meiner späteren VBL-Zusatzrente, was sich wirtschaftlich sehr gerechnet hätte!!). Nach Umstellung der VBL werden aber Vordienstzeiten nicht mehr berücksichtigt - und daher hätte ich jetzt gerne meine vor 2000 nachentrichteten Beiträge wieder zurück. Geht das? Wenn ja: mit Zinsen?? Sorry für die wohl allzu blauäugige Frage...

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wie schon Wolfgang und Schade sehe ich ebenfalls schlechte Chancen für die Erstattung Ihrer Beiträge.

2 Antworten

Wolfgangam 17.06.2008 | 13:42
> Nach Umstellung der VBL werden aber Vordienstzeiten nicht mehr berücksichtigt. Aber bei der Ermittlung der Startgutschrift für 2001 wurde noch das alte Berechnungsschema (Gesamtversorgung) angewendet, VBL und Rente bis 63 hochgerechnet und auf den Stand 2001 eingekürzt. In der Startgutschrift bzw. in der dazu gehörigen Berechnung sollten die nachgezahlten Ausbildungszeiten daher auch hälftig als VBL-Zeiten Versorgungssatz steigernd enthalten sein. Für die rechtswirksame Beitragszahlung für die nicht mehr anrechenbaren Ausbildungszeiten sehe ich allerdings keinen Grund für eine Erstattungsmöglichkeit. Gruß w.
Schadeam 17.06.2008 | 13:51
wird wohl nicht funktionieren, weil die Beiträge rechtswirksam entrichtet wurden. Wenn das möglich wäre, könnte letztendlich jede freiwillige Beitragszahlung zurückgefordert werden, weil man sich "geirrt" hat. Ich würde als Selbständiger mit freiwilligen Beiträgen den Versicherungsschutz für die EM Rente erhalten, werde ich erwerbsgemindert, war es recht so. Bin ich mit 63 noch gesund, fordere ich die Beiträge zurück: "ich habe es ja nicht so gemeint" - nein das klappt nicht.
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