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Rückforderung der BfA

von mola6017.03.2007 | 03:02
2056 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, moralische Hinweise braucht meine Klientin gar nicht. Sie hat sieben Rentenbescheide bekommen, von denen sechs nicht korrekt waren. Sie hat immer wieder auf die Unfallrente hingewiesen, und dann schließlich von einem Mitarbeiter der BfA gesagt bekommen: jetzt lassen sie die Unfallrente mal in Ruhe sonst bekommen sie keinen vernünftigen Bescheid mehr, die spielt ja in ihrem Fall auch gar keine Rolle.

6 Antworten

KSCam 17.03.2007 | 08:11
Und was wollen Sie uns damit sagen oder was wollen Sie wissen? M.E. ist doch alles zu Aufhebeung einer Entscheidung und Rückforderung von Leistungen gesagt. Mehr als das, was bekiss Ihnen geantwortet hat, kann ein online Forum in diesem Fall nicht leisten. Sie werden der "BfA" darlegen, dass Sie nicht zurückzahlen wollen oder können, dann wird die "BfA" eine Entscheidung treffen (unter Wüdigung Ihrer Argumentation) und wenn Sie die nicht akzeptieren, haben Sie die rechtsstaatlichen Möglichkeiten eines Widerspruch, bzw. einer Klage. Und was da rauskommt, weiß ich so wenig wie sonst jemand.
Antoniusam 17.03.2007 | 13:54
......dem kann ich mich nur anschließen !
Unbekanntam 17.03.2007 | 15:17
...und wenn Sie schon von Clientin sprechen, gehe ich davon aus, dass Sie Anwalt oder Rentenberater sind, so sollte Ihnen auch aufgefallen sein, dass es keine BfA mehr gibt.
KSCam 17.03.2007 | 18:49
.. und wenn Sie Anwalt oder sowas ähnliches sind, sollten Sie doch die gängisten Verfahrensvorschriften des SGBs kennen, oder? sorry ich vergaß, Sie wollten ja nichts moralisches hören....
Beitragszahleram 18.03.2007 | 02:13
Genauso ist das !!!!!!
bekissam 18.03.2007 | 05:06
Ihre Darlegungen können sicher bei der Ermessensausübung eine wichtige Rolle spielen. Detaillierter als bereits geschehen kann man hier im Forum leider kaum auf den Fall eingehen. Dazu hat man nicht nur zu wenig Kenntnis über die Fakten, vielmehr ist das anzuwendende Recht auch nicht so ganz einfach, wie Sie schon am Text der §§ 45 und 48 SGB X bemerkt haben werden. Lesen Sie vielleicht auch noch http://de.wikipedia.org/wiki/Ermessen oder http://stud-www.uni-marburg.de/~Weltecke/Uebersichten/7.%20Kapit…
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