Die Verjährungsfrist bei Betrug beträgt 5 Jahre,bei einer Owi 2 Jahre. Es wird nicht nach der Art, z. B. Sozialbetrug unterschieden. Sind die Forderungen noch rechtmäßig?
Der Arbeitslosengeld 2-Bezug dauerte bis jetzt an. Deshalb ist wohl noch nichts verjährt. Die Beiträge liegen natürlich schon außerhalb der Verjährungsfrist. Aber der Rückforderungsbescheid umfasst Gesamtleistungen bis jetzt.
Der jährliche Zeitraum, den das Jobcenter hat, beginnt somit erst jetzt. Normalerweise gleichen Behörden regelmäßig Daten ab, wie konnte das so lange gut gehen? Da kommt wohl eine Menge auf Sie zu, nicht nur der Regelsatz ist zu erstatten, sondern auch die KV und wohl auch die Rentenbeiträge. Oh man..