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Rückgabe einer Ewerbsminderungsrente wegen Vollzeitbeschäftigung

von Martin Schneider28.02.2019 | 15:47
104 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ich habe auch z.Zt.noch eine volle EMR und habe ein Angebot bekommen wieder voll in das Arbeitsleben zurückzukehren. Wie ist der untere Beitrag zu verstehen??? Kann man ohne weiteres ein Arbeitsverhältnis eingehen ohne die EMR zurückgeben zu müssen?? ............Es besteht jedoch auch die Möglichkeit eine Rente wegen Erwerbsminderung zu beziehen und gleichzeitig zu arbeiten. Der erzielte Verdienst wird in diesem Fall auf die Rente wegen Erwerbsminderung angerechnet, so dass die Rente nur noch als Teilrente ausgezahlt wird oder gegebenenfalls in voller Höhe ruht. .

11 Antworten

DRVam 28.02.2019 | 15:53
Wenn der sozialmedizinische Dienst der Rentenversicherung der Meinung ist, dass Sie weiterhin voll erwerbsgemindert sind und zu Lasten Ihrer Restgesundheit arbeiten, würde Ihre volle Erwerbsminderungsrente, gekürzt um den die Hinzuverdienstgrenze von jährlich 6300 € überschreitenden Betrag, weiterhin gezahlt. Davon können Sie aber nicht ausgehen. Daher sollten Sie vor Beschäftigungsaufnahme Ihren zuständigen Rententräger informieren und eine entsprechende Entscheidung einholen.
Klausneram 28.02.2019 | 16:00
Sie können auch bei Bezug e EMR arbeiten, entweder Renten schädlich oder Rentenunschädlich. Bei voller EMR bedeutet unschädlich eine Tätigkeit UNTER 3Stunden und der Jahreshinzuverdienst nicht über 6300 Euro. Bei mehr Arbeitszeit oder mehr Verdienst wird die Rente monetär gekürzt und nicht mehr voll gewährt. Bei über 6 Stunden Arbeit entfällt diese ganz. Aber auch eine Arbeitsaufnahme 8m Rahmen des erlaubten kann zur Überprüfung des Rentenanspruches generell führen. Versuchen Sie es doch erstmal mit einem 450 Euro Minijob als Anfang und um Ihre Belastbarkeit wieder langsam hochzufahren.
KSCam 28.02.2019 | 17:58
Doch Sie müssen Bescheid geben - steht doch auch so in Ihrem Rentenbescheid. Und wenn Sie tatsächlich wieder 8 Stunden am Tag arbeiten können, sollten Sie auch damit rechnen dass die Rente entfällt. Dann sind Sie zumindest nicht enttäuscht wenn es anders käme. PS: Wieso sollte jemand der Vollzeit arbeiten kann eine Rente bekommen?
Martin Schneideram 28.02.2019 | 17:48
Danke für die Antworten......ich habe bisher auf 450€ Basis gearbeitet und das ging sehr gut dabei habe ich mehrfach getestet 4h....6h.....8h...ok. Wegen einer Beratung bei der Rentenversicherung hat mich die Wirklichkeit wieder eingeholt.....Heute erfragt....nächstmöglicher Termin 24.04.2019....Viel zu spät das die Arbeitsaufnahme eher ist.....Also brauche ich nicht grundsätzlich Bescheid geben.....
Vollzeitarbeitnehmeram 28.02.2019 | 18:01
Wenn das geht, werde ich sofort Frührente beantragen. (Ironie off!)
Martin Schneideram 28.02.2019 | 20:14
Kann man ohne weiteres ein Arbeitsverhältnis eingehen ohne die EMR zurückgeben zu müssen??
Wenn das geht, werde ich sofort Frührente beantragen. (Ironie off!)
Vollzeitarbeitnehmer BITTE VOLLSTÄNDIG ZITIEREN!!!!!!! In meinem 1.Post habe ich eine Aussage ( steht im letzten Abschnitt meines 1. Posts) angesprochen . Ich habe sie als Frage gestellt. Die ursprüngliche Aussage stammt nicht von mir!!!! Ich wollte wissen ob die Aussage so stimmt wie aie dort steht!!! Naja es ist scheinbar besser direkt zur Rentenversicherung zu gehen da dieAntworten hier nicht erschöpfend sind und der Wahrheitsgehalt nicht nachvollziehbat ist ...leider.
W*lfgangam 28.02.2019 | 21:11
Hallo Martin Schneider, der soz.-med. gesicherte dauerhafte oder ggf. vorübergehende Verlust der vollen/teilweisen Erwerbsfähigkeit wird auch nicht durch die Aufnahme einer - ggf. sogar (Vollzeit-)Erwerbstätigkeit - wiederhergestellt (*appe Beine wachsen auch für einen Gerüstbauer nicht spontan nach, wenn er sich in Vollzeit mit den Armen in Vollzeit von Stange zu Stange hangelt - und er ein entsprechendes Arbeitsangebot hat/wahrnimmt ;-)) Insofern brauchen Sie ihre Rente nicht 'zurückzugeben', sondern teilen der DRV nur die beabsichtigte Beschäftigung /Art/zeitlicher Umfang/erwarteter Verdienst mit und warten die Antwort darauf ab. Gruß w. PS: an @Red: Das Thema kommt ja nun über die Jahre hier immer mal wieder/fast täglich auf. Vielleicht ist das mal ein generelles Thema /Beitrag zentral/mit allen Feinheiten (nicht nur Allgemeinblabla!), auf den man verlinken könnte, statt sich täglich immer wieder die Tasten 'fusselig' zu Tippern *g
Rabenhorstam 28.02.2019 | 21:46
Zitat von Martin Schneider anzeigen
Wenn das geht, werde ich sofort Frührente beantragen. (Ironie off!)
Vollzeitarbeitnehmer BITTE VOLLSTÄNDIG ZITIEREN!!!!!!! In meinem 1.Post habe ich eine Aussage ( steht im letzten Abschnitt meines 1. Posts) angesprochen . Ich habe sie als Frage gestellt. Die ursprüngliche Aussage stammt nicht von mir!!!! Ich wollte wissen ob die Aussage so stimmt wie aie dort steht!!! Naja es ist scheinbar besser direkt zur Rentenversicherung zu gehen da dieAntworten hier nicht erschöpfend sind und der Wahrheitsgehalt nicht nachvollziehbat ist ...leider.
Sie haben doch alle Fragen beantwortet bekommen. Ja, Sie dürfen jederzeit arbeiten. Sie müssen es der RV mitteilen. Was Rentenschädlich und unschädlich ist, würde erläutert und by the way die Zusammenhänge von W*olfgang. Das was Sie erklärt haben wollten, wurde gesagt. Voll arbeiten und Rente behalten fleckt nicht. Das Zusammentreffen von Rente, Arbeit und Zuverdienst wurde hinreichend erläutert!
am 01.03.2019 | 02:25
Zitat von Martin Schneider anzeigen
Wenn das geht, werde ich sofort Frührente beantragen. (Ironie off!)
Vollzeitarbeitnehmer BITTE VOLLSTÄNDIG ZITIEREN!!!!!!! In meinem 1.Post habe ich eine Aussage ( steht im letzten Abschnitt meines 1. Posts) angesprochen . Ich habe sie als Frage gestellt. Die ursprüngliche Aussage stammt nicht von mir!!!! Ich wollte wissen ob die Aussage so stimmt wie aie dort steht!!! Naja es ist scheinbar besser direkt zur Rentenversicherung zu gehen da dieAntworten hier nicht erschöpfend sind und der Wahrheitsgehalt nicht nachvollziehbat ist ...leider.
Die Antworten waren erschöpfend und auch deren Wahrheitsgehalt liegt bei 100 %! Das Problem ist eher, dass Du nichts verstehst oder nichts verstehen willst. Vielleicht kann man es Dir ja dann in einer Auskunfts und Beratungsstelle der Rentenversicherung vortanzen damit auch Du es verstehst?!
Nichtkapiereram 02.03.2019 | 07:16
Zitat von W*lfgang anzeigen
Ich habe auch z.Zt.noch eine volle EMR und habe ein Angebot bekommen wieder voll in das Arbeitsleben zurückzukehren. Wie ist der untere Beitrag zu verstehen??? Kann man ohne weiteres ein Arbeitsverhältnis eingehen ohne die EMR zurückgeben zu müssen?? ............Es besteht jedoch auch die Möglichkeit eine Rente wegen Erwerbsminderung zu beziehen und gleichzeitig zu arbeiten. Der erzielte Verdienst wird in diesem Fall auf die Rente wegen Erwerbsminderung angerechnet, so dass die Rente nur noch als Teilrente ausgezahlt wird oder gegebenenfalls in voller Höhe ruht. .
Hallo Martin Schneider, der soz.-med. gesicherte dauerhafte oder ggf. vorübergehende Verlust der vollen/teilweisen Erwerbsfähigkeit wird auch nicht durch die Aufnahme einer - ggf. sogar (Vollzeit-)Erwerbstätigkeit - wiederhergestellt (*appe Beine wachsen auch für einen Gerüstbauer nicht spontan nach, wenn er sich in Vollzeit mit den Armen in Vollzeit von Stange zu Stange hangelt - und er ein entsprechendes Arbeitsangebot hat/wahrnimmt ;-)) Insofern brauchen Sie ihre Rente nicht 'zurückzugeben', sondern teilen der DRV nur die beabsichtigte Beschäftigung /Art/zeitlicher Umfang/erwarteter Verdienst mit und warten die Antwort darauf ab. Gruß w. PS: an @Red: Das Thema kommt ja nun über die Jahre hier immer mal wieder/fast täglich auf. Vielleicht ist das mal ein generelles Thema /Beitrag zentral/mit allen Feinheiten (nicht nur Allgemeinblabla!), auf den man verlinken könnte, statt sich täglich immer wieder die Tasten 'fusselig' zu Tippern *g
Das mit den "appen" Beinen beim Gerüstbauer ist ein schlechter Vergleich. Wenn jemand eine Erkrankung hatte, die zb. 2007 noch nicht heilbar war, aber 2018 durch den medizinischen Fortschritt heilbar geworden ist, ist dieser Versicherte dann im Falle der Heilung immer noch erwerbsgemindert, nur weil es 2007 aus damaliger Sicht nicht heilbar war? Das ist doch das Problem, W*lfgang. Ein Mensch kann doch wieder gesund werden. Oder soll dies nicht so sein, wenn es möglich ist. Mit der derzeitigen Sozialgesetzgebung ist der Weg aus der EM auf Dauer sehr schwer bis fast unmöglich. Ist das vernünftig, W*lfgang? Ich möchte Ihnen nicht zu nahe treten und die Gesetze können wir beide nicht ändern. Aber nachdenken können wir doch, oder? Ihnen ein schönes Wochenende, den Experten und Lesern auch
Angelaam 02.03.2019 | 09:49
Zitat von Nichtkapierer anzeigen
Nichtkapierer schrieb

Ich habe auch z.Zt.noch eine volle EMR und habe ein Angebot bekommen wieder voll in das Arbeitsleben zurückzukehren.

Wie ist der untere Beitrag zu verstehen??? Kann man ohne weiteres ein Arbeitsverhältnis eingehen ohne die EMR zurückgeben zu müssen??

............Es besteht jedoch auch die Möglichkeit eine Rente wegen Erwerbsminderung zu beziehen und gleichzeitig zu arbeiten. Der erzielte Verdienst wird in diesem Fall auf die Rente wegen Erwerbsminderung angerechnet, so dass die Rente nur noch als Teilrente ausgezahlt wird oder gegebenenfalls in voller Höhe ruht. .[/quote]

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Hallo Martin Schneider,

der soz.-med. gesicherte dauerhafte oder ggf. vorübergehende Verlust der vollen/teilweisen Erwerbsfähigkeit wird auch nicht durch die Aufnahme einer - ggf. sogar (Vollzeit-)Erwerbstätigkeit - wiederhergestellt (*appe Beine wachsen auch für einen Gerüstbauer nicht spontan nach, wenn er sich in Vollzeit mit den Armen in Vollzeit von Stange zu Stange hangelt - und er ein entsprechendes Arbeitsangebot hat/wahrnimmt ;-))

Insofern brauchen Sie ihre Rente nicht 'zurückzugeben', sondern teilen der DRV nur die beabsichtigte Beschäftigung /Art/zeitlicher Umfang/erwarteter Verdienst mit und warten die Antwort darauf ab.

Gruß

w.

PS: an @Red: Das Thema kommt ja nun über die Jahre hier immer mal wieder/fast täglich auf. Vielleicht ist das mal ein generelles Thema /Beitrag zentral/mit allen Feinheiten (nicht nur Allgemeinblabla!), auf den man verlinken könnte, statt sich täglich immer wieder die Tasten 'fusselig' zu Tippern *g[/quote]

Das mit den "appen" Beinen beim Gerüstbauer ist ein schlechter Vergleich. Wenn jemand eine Erkrankung hatte, die zb. 2007 noch nicht heilbar war, aber 2018 durch den medizinischen Fortschritt heilbar geworden ist, ist dieser Versicherte dann im Falle der Heilung immer noch erwerbsgemindert, nur weil es 2007 aus damaliger Sicht nicht heilbar war?

Das ist doch das Problem, W*lfgang. Ein Mensch kann doch wieder gesund werden. Oder soll dies nicht so sein, wenn es möglich ist. Mit der derzeitigen Sozialgesetzgebung ist der Weg aus der EM auf Dauer sehr schwer bis fast unmöglich. Ist das vernünftig, W*lfgang? Ich möchte Ihnen nicht zu nahe treten und die Gesetze können wir beide nicht ändern. Aber nachdenken können wir doch, oder?

Ihnen ein schönes Wochenende, den Experten und Lesern auch

Hallo Martin Schneider, der soz.-med. gesicherte dauerhafte oder ggf. vorübergehende Verlust der vollen/teilweisen Erwerbsfähigkeit wird auch nicht durch die Aufnahme einer - ggf. sogar (Vollzeit-)Erwerbstätigkeit - wiederhergestellt (*appe Beine wachsen auch für einen Gerüstbauer nicht spontan nach, wenn er sich in Vollzeit mit den Armen in Vollzeit von Stange zu Stange hangelt - und er ein entsprechendes Arbeitsangebot hat/wahrnimmt ;-)) Insofern brauchen Sie ihre Rente nicht 'zurückzugeben', sondern teilen der DRV nur die beabsichtigte Beschäftigung /Art/zeitlicher Umfang/erwarteter Verdienst mit und warten die Antwort darauf ab. Gruß w. PS: an @Red: Das Thema kommt ja nun über die Jahre hier immer mal wieder/fast täglich auf. Vielleicht ist das mal ein generelles Thema /Beitrag zentral/mit allen Feinheiten (nicht nur Allgemeinblabla!), auf den man verlinken könnte, statt sich täglich immer wieder die Tasten 'fusselig' zu Tippern *g
Das mit den "appen" Beinen beim Gerüstbauer ist ein schlechter Vergleich. Wenn jemand eine Erkrankung hatte, die zb. 2007 noch nicht heilbar war, aber 2018 durch den medizinischen Fortschritt heilbar geworden ist, ist dieser Versicherte dann im Falle der Heilung immer noch erwerbsgemindert, nur weil es 2007 aus damaliger Sicht nicht heilbar war? Das ist doch das Problem, W*lfgang. Ein Mensch kann doch wieder gesund werden. Oder soll dies nicht so sein, wenn es möglich ist. Mit der derzeitigen Sozialgesetzgebung ist der Weg aus der EM auf Dauer sehr schwer bis fast unmöglich. Ist das vernünftig, W*lfgang? Ich möchte Ihnen nicht zu nahe treten und die Gesetze können wir beide nicht ändern. Aber nachdenken können wir doch, oder? Ihnen ein schönes Wochenende, den Experten und Lesern auch
Was soll denn daran schwer sein? Du bist gesund und gehst wieder arbeiten, fertig.
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