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Experten-Antwort

Rückgängigmachung des Versorgungsausgleich

von Omany29.11.2017 | 19:42
2343 Ansichten
6 Antworten
Guten Abend, mein geschieder Ex Ehegatte ist Verstorben. Ich habe ihm damals Rentenpunkte überschrieben. Jetzt habe ich gelesen das man per Antrag diese zurück bekommen könnte. Meine Frage: wo finde ich das Formular zum Ausdrucken der Rückgängigmachung des Versorgungsausgleich. Mit freundlichen Grüßen Omany

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 30.11.2017 | 08:40

Vielen Dank an die Teilnehmer für die Beantwortung der Frage. Kleiner ergänzender Hinweis: Bei der Anpassung wegen Todes (§ 37 VersAusglG) handelt sich nicht um eine Rückübertragung, sondern um eine Aussetzung der Kürzung . Das hat nicht unerhebliche Auswirkung auf eventuelle Hinterbliebenenansprüche der ausgleichsberechtigten als auch der ausgleichspflichtigen Person. Des weiteren ist zu beachten, dass der ausgleichspflichtigen Person durch die Anpassung möglicherweise Ansprüche aus anderen Versorgungssystemen verloren gehen, die diese im Ausgleich erhalten hat.

5 Antworten

Klugpuperam 29.11.2017 | 20:15
Es ist kein Formular vonnöten. Ein Zweizeiler mit Ihrer Versicherungsnummer und der Ihres Ex-Mannes an Ihren Rentenversicherungsträger und die Überprüfung ist veranlasst. Oder Sie suchen die nächste Auskunfts- und Beratungsstelle auf.
W*lfgangam 29.11.2017 | 21:53
Hallo Omany, die 'Anpassung wegen Tod' sollten Sie noch heute/morgen terminmäßig online/Telefon bei der nächsten Beratungsstelle DRV in die Wege leiten, sonst geht Ihnen der November als 'angepasster' Monat/Rückübertragung verloren – nur, sofern Sie schon selbst Rente erhalten, andernfalls ist das bedeutungslos und Sie haben Zeit bis zum eigenen Rentenbeginn das zu regeln. Zudem werden Sie wohl eine Sterbeurkunde benötigen (für Rentenzwecke kostenfrei vom Standesamt/Sterbeort auszustellen) ...eigentlich ermittelt die DRV selbst nach Tod eines Versicherten die erforderlichen Folgewirkungen/hier früherer Versorgungsausgleich und etwaige 'Rückübertragung' - dazu gibt es dann Post von der DRV. 'Eigentlich' ist aber nicht immer zu 100 % erfüllbar... Daneben ist natürlich zuvorderst zu prüfen, ob der EX für max. 3 Jahre eigene Rentenleistungen erhalten hat - ist das bereits überschritten, gibt es auch keine 'Rückübertragung'. Gruß w.
dieterderbaeram 22.01.2019 | 23:08
Dieses Thema könnte mich auch betreffen. Eine Frage ist bei mir noch offen: betrifft das bei der ausgleichsberechtigten Person nur die Altersrente oder auch eine Erwerbsunfähigkeitrente?
Ganzgenauam 23.01.2019 | 23:02
Auch nach über 36-monatigem Rentenbezug des Begünstigten (und dann dessen Versterben) kann der Versorgungsausgleich in ganz bestimmten Konstellationen noch aus der Welt geschafft werden. Das läuft dann aber nicht über die DRV nach § 37 VersAusglG, sondern über das Familiengericht im Wege eines Abänderungsverfahrens. Sie sollten sich an einen spezialisierten Rechtsanwalt oder Rentenberater wenden, da die Rechtslage komplex ist.
Ganzgenauam 24.01.2019 | 08:52
... und als Antwort auf die Frage: ja, bei den 36 Monaten zählt jede Art von Rente, also auch eine Erwerbsminderungsrente.
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