Hallo Hobbyoptimierer,
hier nochmal der Hinweis: prüfen Sie doch noch einmal, ob eine Teilkündigung Ihrer Direktversicherungen möglich ist (in Höhe des privat fortgeführten Teils) und ob diese wirtschaftlicher wäre als eine Beitragsfreistellung (möglicherweise müssen auf den ausgezahlten Betrag dann trotzdem KV-/PV-Beiträge bezahlt werden, darüber weiß ich nichts).
Hier habe ich einen Kommentar zur Verwertbarkeit von Vermögen im Hartz IV- Fall gefunden. Das müßte analog doch auch für Ihren Fall gelten (nach meiner Vermutung).
"Ist betriebliche Altersvorsorge verwertbares Vermögen?
Betriebliche Altersversorgung ist nicht als verwertbares Vermögen anzusehen und somit auch grundsätzlich nicht anzurechnen, wenn nach § 1b Abs. 1 BetrAVG (Betriebsrentengesetz) die Versorgungsansprüche bereits unverfallbar sind:
- Das heißt, für Versorgungszusagen (Altzusagen), die bis 31.12.2000 erteilt wurden, gelten Versorgungsansprüche als unverfallbar, wenn das Arbeitsverhältnis vor Eintritt des Versorgungsfalles, jedoch nach Vollendung des 35. Lebensjahres beendet und die Versorgungszusage zu diesem Zeitpunkt mindestens zehn Jahre oder bei mindestens zwölfjähriger Betriebszugehörigkeit mindestens drei Jahre bestanden hat.
- Für Versorgungszusagen, die ab 01.01.2001 erteilt wurden, gelten Versorgungsansprüche als unverfallbar, wenn das Arbeitsverhältnis vor Eintritt des Versorgungsfalles, jedoch nach Vollendung des 30. Lebensjahres beendet und die Versorgungszusage zu diesem Zeitpunkt mindestens fünf Jahre bestanden hat.
Für die Praxis bedeutet diese Regelung, dass für Altzusagen bei Ausscheiden bis zum 31.12.2005 generell die alte Unverfallbarkeitsregelung anzuwenden ist. Scheidet ein Arbeitnehmer mit einer Altzusage nach dem 01.01.2006 aus, so gilt für ihn ausschließlich die Neuregelung.
Kommt es hier zu einer Abfindung (z.B. Kleinstrenten), so handelt es sich bei dieser Zahlung um verfügbares und somit zu berücksichtigendes Vermögen.
Bei privat fortgeführten Versicherungen mit unverfallbaren Anwartschaften und privat finanzierten Beitragsteilen sind die Werte, die sich aus den privat finanzierten Teilen ergeben, verwertbar."
http://www.presseversicherungen.de/hartz.4.html…
Gruß,
Maria L.