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Experten-Antwort

Rückkehr aus voller Erwerbsminderung auf Dauer möglich?

von Ben Benski04.01.2019 | 09:59
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7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt: Es bestand seit der Jugend eine schwer behandelbare Epilepsie, im Erwachsenenalter dann trotz verschiedener Operationen weiterhin viele Anfälle. In einer schlechten Verfassung wurde Rentenantrag gestellt. 2016 wurde dann "dauerhaft voll erwerbsgemindert unabhängig von der Arbeitsmarktlage nach § 43 Abs.2 Satz 2 SGB V" festgestellt. Inzwischen besteht nach verschiedenen intensiven Reha-Maßnahmen/Therapien jetzt eine erhebliche Verbesserung der gesundheitlichen Situation. Laut Gutachten und Stellungnahme der Rehaabteilung der Agentur für Arbeit besteht wieder Arbeitsfähigkeit. Gibt es bzw. welche Möglichkeit gibt es, wieder aus der vollen Erwerbsminderung auf Dauer zu kommen? Laut DRV besteht weiterhin die volle Erwerbsminderung und es sei unwahrscheinlich, dass diese behoben werden könne (ohne Prüfung und obwohl alle Unterlagen vorliegen).

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ben Benski,

grundsätzlich besteht die Möglichkeit eine Rente wegen Erwerbsminderung zu beziehen und gleichzeitig zu arbeiten. Der erzielte Verdienst wird in diesem Fall auf die Rente wegen Erwerbsminderung angerechnet, so dass die Rente nur noch als Teilrente ausgezahlt wird oder gegebenenfalls in voller Höhe ruht.

Ihr Rentenversicherungsträger wird dann ggf. prüfen, ob Anhaltspunkte gegeben sind, dass eine Erwerbsminderung nicht mehr vorliegt.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Sie haben die Möglichkeit einen Überprüfungsantrag bei Ihrem Rentenversicherungsträger zu stellen. Hierzu reicht ein formloses Schreiben aus.

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5 Antworten

klausiam 04.01.2019 | 10:08
Arbeiten gehen und alles ergibt sich von selbst. Toller Lohn, kein ALG, keine Rente.
Danielaam 04.01.2019 | 10:32
Du brauchst überhaupt nicht das zu machen, was die DRV empfiehlt. Du kannst einfach so wieder arbeiten gehen und brauchst niemanden zu fragen und auch brauchst du nicht beachten, was in Gutachten zum Thema steht. Lediglich bei Arbeitsantritt kleines Schreiben zur DRV und fertig. Kleiner Tipp: mach das erst, wenn du über Monate konstant einen 450€ Job bewältigt hast. Das ist als Test erstmal dringend zu empfehlen.
Schorscham 04.01.2019 | 11:01
Es steht Ihnen frei, soviel zu arbeiten wie Sie können. Allerdings sollten Sie berücksichtigen, dass ein späterer Renten-Neuantrag nach den dann geltenden gesetzlichen Regelungen bearbeitet wird, die dann u.U. erheblich ungünstioger sein könnten als zum Zeitpunkt Ihrer Erstbewilligung. Ich würde meine bereits vorhandenen Rentenansprüche daher nicht fahrlässig aufs Spiel setzen, sondern im Rahmen meiner rentenunschädlichen individuellen Hinzuverdienstgrenzen arbeiten gehen. MfG
Ben Benskiam 04.02.2019 | 08:33
In den "normalen" Arbeitsmarkt könnte ich also ohne Probleme zurück. Aber wie sieht es da mit Reha/Wiedereingliederung bzw. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben aus? Zur Zeit erhalte ich Erwerbsminderungsrente und aufstockend Sozialleistungen. Nun ist eine mehrmonatige Integrationsmaßnahme geplant. Aber solange ich als voll erwerbsgemindert gelte, habe ich laut Rentenversicherung keinen Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe. Aber wie kann ich erreichen, dass meine Erwerbsfähigkeit wieder anerkannt wird? Reha-Abteilung der Agentur für Arbeit und deren mediz.Dienst meinen, ich sei voll erwerbsfähig. Aber die Rentenversicherung sieht das (ohne jegliche Prüfung oder Untersuchung) anders. "es liege volle Erwerbsminderung vor und es sei unwahrscheinlich, dass die volle Erwerbsminderung behoben werde könne".
Wittelsbacheram 04.02.2019 | 09:14
Wenn Sie ohne Probleme auf den ersten Arbeitsmarkt können, warum benötigen Sie dann Leistungen zur Teilhabe oder eine Reha? Suchen Sie sich eine Stelle bei einer Zeitarbeitsfirma und fangen Sie an zu arbeiten. Je länger Sie am arbeiten sind, destso schwerer wird es der DRV fallen, Sie weiter als EM einzustufen. Oder Sie stellen einen Antrag auf Teilhabe und gehen dann im Ablehnungsfall der DRV den Weg durch die Sozialgerichtsbarkeit. Andere Möglichkeiten sehe ich nicht, würde aber die erstere bevorzugen.
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