Hallo Ben Benski,
grundsätzlich besteht die Möglichkeit eine Rente wegen Erwerbsminderung zu beziehen und gleichzeitig zu arbeiten. Der erzielte Verdienst wird in diesem Fall auf die Rente wegen Erwerbsminderung angerechnet, so dass die Rente nur noch als Teilrente ausgezahlt wird oder gegebenenfalls in voller Höhe ruht.
Ihr Rentenversicherungsträger wird dann ggf. prüfen, ob Anhaltspunkte gegeben sind, dass eine Erwerbsminderung nicht mehr vorliegt.
Sie haben die Möglichkeit einen Überprüfungsantrag bei Ihrem Rentenversicherungsträger zu stellen. Hierzu reicht ein formloses Schreiben aus.
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