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Experten-Antwort

Rückkehr bzw. Aufenthalt in Deutschland nach Rentenauszahlung

von Meryem18.09.2018 | 15:33
145 Ansichten
13 Antworten

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Guten Tag, mein Vater hat sich seine Rente auszahlen lassen, um in die Türkei zurückzukehren. Er hat in die türkische Rentenkasse eingezahlt und unterstützt trotzdem weiterhin meine Schwestern und meine Mutter mit der Miete und sonstigen Haushaltskosten hier ind D. Er hat keinen Anspruch auf irgendwelche Sozialleistungen in D. Das ist ja der Deal, wenn man sich die Rente auszahlen lässt. Aber darum geht es nicht. Er pendelt zwischen der Türkei und Deutschland. Er hat die Aufenthaltsberechtigung für Deutschland und ist in der Türkei gemeldet.Seine Kinder, Enkelkinder und seine Frau sind hier. Daher ist er einige Monate im Jahr hier. Meine Frage: Darf er trotzdem auch hier in Deutschland gemeldet sein? Vielen Dank im Voraus!

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Der Antwort von "W*lfgang" ist nichts hinzuzufügen. Der regelmäßige Aufenthalt in Deutschland hat also keine Auswirkungen auf die bereits erfolgte Beitragserstattung.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Liebe Leser,

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Mit vielen Grüßen

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11 Antworten

DRVam 18.09.2018 | 15:36
Das ist keine rentenrechtliche Frage und daher in diesem Forum deplatziert.
meryemam 18.09.2018 | 16:05
Aber es betrifft doch die Vorraussetzungen für die Rentenauszahlung.
DRVam 18.09.2018 | 16:18
Welche Rentenauszahlung? Sie erwähnten doch, dass er sich die Beiträge in Deutschland hat auszahlen lassen. Was soll dann noch ausgezahlt werden?
Meryemam 18.09.2018 | 16:26
Er hat sie sich auszahlen lassen ja. Heisst der Rentenversicherung ist es egal, ob er sich trotzdem in Deutschland aufhält. Er will ja nix vom Staat. Danke!
W*lfgangam 18.09.2018 | 20:01
Hallo Meryem, die Bedingungen für die Beitragsauszahlung mussten nur zum Zeitpunkt der Auszahlung erfüllt sein. Das ist der Fall gewesen, da die Beiträge damals erstattet worden sind. Unmittelbar danach hätte er wieder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in D wählen können, heute natürlich auch noch. Melderechtlich wird zu klären sein, ob er hier seinen Hauptwohnsitz hat oder nur Nebenwohnung, aber das klären Sie mit der Meldestelle in D. Gruß w. PS: die unsachlichen Beiträge oben können Sie einfach ignorieren ...denn sie wissen nicht, was sie tun ;-)
Abkommen von 1964am 18.09.2018 | 16:42
Das bezweifle ich, laut Sozialabkommen 1964 sind die Eltern eines Türken welcher in Deutschland arbeitet, kostenlos mit der Krankenkasse in der Türkei mitversichert. Ich kann solche Aussagen nicht verstehen. Da gehen Sie hin unsere Beiträge.
meryemam 19.09.2018 | 06:37
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
Er hat sie sich auszahlen lassen ja. Heisst der Rentenversicherung ist es egal, ob er sich trotzdem in Deutschland aufhält. Er will ja nix vom Staat. Danke!
Hallo Meryem, die Bedingungen für die Beitragsauszahlung mussten nur zum Zeitpunkt der Auszahlung erfüllt sein. Das ist der Fall gewesen, da die Beiträge damals erstattet worden sind. Unmittelbar danach hätte er wieder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in D wählen können, heute natürlich auch noch. Melderechtlich wird zu klären sein, ob er hier seinen Hauptwohnsitz hat oder nur Nebenwohnung, aber das klären Sie mit der Meldestelle in D. Gruß w. PS: die unsachlichen Beiträge oben können Sie einfach ignorieren ...denn sie wissen nicht, was sie tun ;-)
Ich danke Dir Wolfgang! Hab einen schönen Tag!
Meryemam 19.09.2018 | 06:59
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
Er hat sie sich auszahlen lassen ja. Heisst der Rentenversicherung ist es egal, ob er sich trotzdem in Deutschland aufhält. Er will ja nix vom Staat. Danke!
Hallo Meryem, die Bedingungen für die Beitragsauszahlung mussten nur zum Zeitpunkt der Auszahlung erfüllt sein. Das ist der Fall gewesen, da die Beiträge damals erstattet worden sind. Unmittelbar danach hätte er wieder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in D wählen können, heute natürlich auch noch. Melderechtlich wird zu klären sein, ob er hier seinen Hauptwohnsitz hat oder nur Nebenwohnung, aber das klären Sie mit der Meldestelle in D. Gruß w. PS: die unsachlichen Beiträge oben können Sie einfach ignorieren ...denn sie wissen nicht, was sie tun ;-)
Hi Wolfgang, ich danke dir nicht nur für deine Antwort, sondern auch für deine netten Worte.Ich bin es nur so leid mir immer noch sowas anhören zu müssen.
meryemam 19.09.2018 | 08:57
Danke sehr
meryemam 19.09.2018 | 08:57
Danke sehr
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