Wenn Sie sich für erwerbsgemindert halten, können Sie einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung stellen. Es gilt jedoch der Grundsatz "Reha vor Rente". Das heißt: Zunächst wird geprüft, ob Ihre Erwerbsfähigkeit durch medizinische oder berufliche Rehabilitation wieder hergestellt werden kann. Wenn das nicht möglich ist, wird geprüft, ob für Sie eine Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung in Frage kommt.