Hallo, Jürgen,
wir gehen davon aus, dass Sie den Schreinerei-Betrieb weiter fortführen werden. Falls dann eine "Handwerker-Befreiung" aufgrund Zahlung von mind. 18 Jahren Pflichtbeiträgen ausgesprochen wird, haben Sie zwei Möglichkeiten, wieder Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung zu werden:
Zum einen die sogenannte Versicherungspflicht auf Antrag. Der Versicherungsschutz gegen das Risiko der Erwerbsminderung (EM) bleibt dadurch bestehen, wenn der Abstand zur letzten mind. 3jährigen ununterbrochenen Beitragszahlung nicht größer als 2 Jahre ist. Sobald in den letzten 5 Jahren keine 3 Jahre Beiträge mehr vorhanden sind, besteht EM-Versicherungsschutz erst wieder nach Zahlung von 36 Monaten an Pflichtbeiträgen.
Zum anderen können Sie sich auch freiwillig versichern. Allerdings ist dadurch die Anwartschaft auf eine EM-Rente nur dann gewahrt, wenn vor 1984 mind. 5 Jahre Beiträge und ab 1984 eine lückenlose Belegung des Versicherungsverlaufes vorliegen. Im Unterschied zur Pflichtversicherung also: Achtung! Einen Monat Lücke zerstört den Versicherungsschutz. Weiteres erfahren Sie bei einer der Auskunfts- und Beratungsstellen der deutschen Rentenversicherung.