Eine gesetzliche Regelung, die Sie verpflichtet die "ausgezahlte chilenische Rente" in der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland "einzuzahlen", besteht nicht.
Ob Sie den Geldbetrag auf Ihr deutsches Versicherungskonto "einzahlen" (d.h. freiwillige Beiträge entrichten) können, wäre im konkreten Fall zu prüfen. Hierzu sollten Sie sich in einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen.