Hallo Rajmund1914,
Sie können von dem Abkommen nur profitieren, wenn
Sie auch weiterhin in Deutschland wohnen bleiben.
Kehren Sie nach Polen oder in einen anderen Staat zurück, gehen Ihnen die vom Abkommen abgeleiteten Ansprüche verloren. Ihr Rentenanspruch muss dann nach anderen Vorschriften, zum Beispiel
dem sogenannten Europarecht (Regelungen für Staaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums sowie der
Schweiz), neu geprüft werden.
Sie können jederzeit schriftlich durch Ihren Rentenversicherungsträger prüfen und berechnen lassen, wie hoch Ihr Rentenanspruch nach Verzug ins Ausland sein wird. Dazu nehmen Sie bitte Kontakt zu Ihrer Sachbearbeitung oder aber zum Servicetelefon unter 0800-10004800 auf.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung