Für eine rechtssichere Beantwortung dieser Frage empfehlen wir Ihnen sich an das zuständige Jobcenter zu wenden.
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Für eine rechtssichere Beantwortung dieser Frage empfehlen wir Ihnen sich an das zuständige Jobcenter zu wenden.
Okay.Na da kann ich mich nur überraschen lassen. Aber danke.Hallo. Habe nach langer Krankheit und Rücksprache mit Ärzten und Jobcenter mein Arbeitsverhältnis beendet. Bin aber immer noch krank geschrieben. Jetzt steht mir aber noch das komplette Urlaubsgeld ca 115 Tage zu. In wie fern wird dies beim Jobcenter angerechnet bzw welche Rücklage darf ich zum selbstbehalt behalten? Danke im voraus. MfG MarionUrlaubsgeld wird mit dem Alg 2 Anspruch für 6 Monate verrechnet. Lediglich wenn das Urlaubsgeld höher ist als das Alg 2 für diese 6 Monate, darfst Du den Rest behalten.
... und genau das ist die alte Regelung. Dort zählte der Zuflussmonat und der Rest galt als Vermögen. Dieses wurde geändert.Urlaubsgeld wird mit dem Alg 2 Anspruch für 6 Monate verrechnet. Lediglich wenn das Urlaubsgeld höher ist als das Alg 2 für diese 6 Monate, darfst Du den Rest behalten.Ist nicht mehr richtig so. Deshalb lieber noch mal z.B. hier gucken: https://www.datentransfer24.de/ALG2-37.html
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