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Experten-Antwort

Rückmeldung der DRV bei Nachprüfung der EMR

von Mitch17.02.2012 | 11:34
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13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo! Bei mir wurde vor einiger Zeit eine Nachprüfung der Rentenberechtigung "EMR auf unbestimmte Dauer" durchgeführt. Bekomme ich Bescheid über das Egebnis, wenn die Nachprüfung ergeben hat, dass ich weiterhin rentenberechtigt bin und befragt die DRV- Bund im Fragebogen einen neu angegebene Arzt ohne eine explizite Schweigepflichtsentbindung? Reicht also dazu meine Unterschrift im Fragebogen? Danke schön! Mitch

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Mitch,

da es bundesweit nicht einheitlich geregelt ist, wie die einzelnen RV-Träger die Überprüfung von laufenden EM-Renten durchführen, kann ich leider nicht sagen, ob Sie eine Bestätigung erhalten werden - fragen Sie doch einfach mal telefonisch nach.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Elli,

ich kann Ihnen versichern, dass nicht nur die DRV Bund (ehemalige BfA) regelmäßige Überprüfungen der unbefristeten Erwerbsminderungsrenten durchführt.

Ihre übrigen Aussagen ordne ich jetzt mal unter "Stammtisch" ein...

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11 Antworten

Krämersam 17.02.2012 | 12:10
Normalerweise bekommen Sie schon eine Bestätigung , das die weitere Berechtigung zum Bezug der EM-Rente vorliegt. Es mag aber sein, das auch das - wie so vieles - von den einzelnen Regionalträger der RV unterschiedlich gehandhabt wird und gerade ihr Träger nun keine entsprechende Nachricht versendet. Wenn schon einige Wochen mittlerweile vergangen sind, können Sie natürlich auch telef. bei ihrer RV Auskunft darüber erhalten. Und ja, schauen Sie auf den Fragebogen auf die dort stehenden Sätze oberhalb ihrer Unterschrift. Da werden Sie darauf hingewiesen, das Sie der Einholung von Befundberichten bei den von ihnen unter den Ziffern 5 bis 7 angegebenen Ärzten/Kliniken mit ihrer Unterschrift zustimmen.
Elliam 17.02.2012 | 14:40
Es ist nicht einmal bundesweit geregelt, ob bei unbefristeten Erwerbsminderungsrenten überhaupt alle paar Jahre Überprüfungen durchgeführt werden. Dies geschieht meiner Erfahrung nach nur durch die ehemalige BFA. Man muss die Mitarbeiter ja irgendwie beschäftigen und die Personalkosten möglichst hoch halten, denn die Überprüfungen erbringen fast niemals Änderungen im Rentenbezug.
Harryam 17.02.2012 | 18:02
Das hängt vermutlich überall vom Einzelfall ab. Jedenfalls beztiehe ich seit 4 Jahren unbefristete EM-Rente von der DRV Bund (= ehemalige BfA) und hatte noch keine Überprüfung.
Schadeam 17.02.2012 | 18:18
Sollte die Rente auf unbestimmte Dauer wirklich entzogen werden sollen, müssten Sie auf jeden Fall angehört werden, bevor man die Rente entziehen kann. Wenn also die Nachprüfung schon eine Weile her ist, deutet vieles darauf hin, dass die Rente weiterläuft. Sie haben einen Bescheid auf Dauer, warum sollte man Ihnen nun heute schriftlich geben, dass Sie weiterhin auf Dauer erwerbsgemindert sind? Eine neue Mitteilung hätte doch überhaupt keine "bessere" Aussagekraft für Sie.
Rentenprüferam 17.02.2012 | 19:49
Es ist nicht einmal bundesweit geregelt, ob bei unbefristeten Erwerbsminderungsrenten überhaupt alle paar Jahre Überprüfungen durchgeführt werden. Dies geschieht meiner Erfahrung nach nur durch die ehemalige BFA.
Das hängt vermutlich überall vom Einzelfall ab. Jedenfalls beztiehe ich seit 4 Jahren unbefristete EM-Rente von der DRV Bund (= ehemalige BfA) und hatte noch keine Überprüfung.
Danke Harry für ihren Hinweis. Ich habe die Kollegen der entsprechenden Fachabteilung jetzt gebeten ihre Rente umgehend zu überprüfen.
Mabuseam 17.02.2012 | 19:09
Bei dem Abtrag auf EMR müssen sie zusammen mit Ärztenbeweisen, dass ihnen die Rente zusteht. Beim Entug der unbefr. EMR ist die Beweislast umgekehrt. Da muss ihnen die DRV nachwesien, dass es ihnen besser geht und Arbeitsfähigkeit vorliegt. M.W. geht es bei den Überprüfungsfragen hauptsächlich darum, ob sie neben der Rente ein anrechungspflichtiges Einkommen beziehen!
Uuuuuuuuuuuuuuuuuuupsam 18.02.2012 | 19:52
Zitat von Rentenprüfer anzeigenausblenden
:) :o :) :o :) :o :) :o :) :o :) :o :) :o :) :o :) :o :) :o :) :o :) :o Nix zu tun bei der DRV Bund? Den Eindruck hatte ich bei den gesetzlich nicht gerechtfertigten mutwilligen Regelüberprüfungen schon länger. Wann überprüft ihr eigentlich endlich auch noch die 66-jährigen EM-Rentner. Demnächst habt ihr eine Chance, denn Regelaltersrente gibt es dann erst ab 67 Jahren! :) :o :) :o :) :o :) :o :) :o :) :o :) :o :) :o :) :o :) :o :) :o :) :o
Mitcham 20.02.2012 | 11:42
Hallo! Vielen Dank für die netten, hilfreichen Antworten und auch für die minder hilfreichen Antworten. Zwar bin ich nicht wirklich schlauer geworden, aber wie ich erfahren habe, kann man meine Frage nicht eindeutig beantworten. Ist ja auch eine Art des "schlauer werdens" Danke sehr!! Mitch
Krämersam 20.02.2012 | 12:59
Zitat von Mitch anzeigenausblenden
Nein, man kann es eben nicht eindeutig beantworten, da niemand hier weiss bei welcher RV Sie genau versichert sind. Aber auch wenn man dies wüsste, könnte es noch Einzelfallabhängig inenrh. der selben RV verschieden gehandhabt werden. Bei der RV sind leider die einzelnen Abläufte - unverständlicherweise da bereits vor 7! Jahren alle RV,s zusammengelegt wurden - bis heute nicht einheitlich geregelt und durchorganisert... Greifen Sie also einfach zum Telefon und rufen Sie IHRE Rentenversicherung an und fragen nach dem Stand der Dinge.
Mitcham 21.02.2012 | 11:44
@ Krämers: Ich bin bei der DRV- Bund Berlin versichert. Auch wenn man nie genau wegen den Einzelfällen sagen kann, wie es gehandhabt wird, wäre es doch interessant, wie im "Normalfall" dort verfahren wird. @Elli: Ich frage ja wegen meiner schon veranlassten Prüfung der Rentenberechtigung, die ganz aktuell läuft. Danke Mitch
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