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Experten-Antwort

Rücknahme der genehmigten Reha

von Johan04.08.2014 | 21:57
840 Ansichten
2 Antworten

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Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag ihr hilfsbereiten Mitmenschen! Kann ich einen- vom Rententräger bereits genehmigten RehaAntrag zurückziehen? Den RehAntrag habe ich ohne Aufforderung der KK gestellt. Doch jetzt, nach Genehmigung durch die RentenAnstalt, hat der Medizinische Dienst der KK festgestellt, das wohl meine Erwebsfähigkeit, erheblich gefährdet sei. Geichzeitig teilt mir die KK mit, dass- wenn der Abschlussbericht der Reha, bei der RentenAnstalt eine verminderte Erwerbsfähigkeit ergibt, sie den RehaAntrag in einen RentenAntrag umdeutet. Auch wird mir- im selben Schreiben der KK mitgeteilt; „Wir schränken nachträglich ihr Dispositionsrecht ein.“ Ist das alles Rechtens? Was empfiehlt mir der Fachmann? Vielen Dank im Voraus, für Eure Zeit u. Mühe! LG, Johann

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Johan,

User „Jonas“ hat Ihre Frage bereits zutreffend beantwortet.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Jonasam 05.08.2014 | 07:28
Hallo Johann, Ihr Dispositionsrecht wurde von der Krankenkasse nachträglich eingeschränkt. Diese nachträgliche Einschränkung ist zulässig. Sofern Sie die Reha-Maßnahme nicht durchführen möchten, benötigen Sie die Zustimmung Ihrer Krankenkasse. Sollten Sie ohne Zustimmung die Miaßnahme nicht antreten, droht Ihnen z. B. der Verlust vom Krankengeld. MfG Jonas
Deutsche Rentenversicherung
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