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Experten-Antwort

Rücknahme der Schweigepflichtentbindung

von Emmi12.07.2020 | 22:52
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5 Antworten

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Hallöchen, ich habe Anfang März einen Antrag auf EMR gestellt und eine Ärtzin angegeben, die ich im Antrag auch von der Schweigepflicht entbunden habe. Da sie mich zweifelsfrei belogen hat, hat sie nicht mehr mein Vertrauen. Ich will verhindern, dass sie meinen Stapel Unterlagen (Befunde) an die DRV weiterreicht und ihre unrichtige Beurteilung dazu. Zumal sie mich selbst nie behandelt hat, ich eine definitiv unsinnige Behandlung bei ihr abgelehnt habe. AUSKÜNFTE, die Ärzte nach § 100 SGB X zu erteilen haben, sind keine UNTERLAGEN. Auch die Mitteilung an die DRV, dass ich, der Patient seine Entbindungserklärung widerrufen hat und auf Einhaltung des § 100 SGB X besteht, ist nach § 203 StGB (und der BO für Ärzte?) nicht zulässig. - Ist das so? ​Wie gehe ich am besten vor? (hoffentlich noch nicht zu spät) ​Danke! Emmi ​

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Emmi,

die Rücknahme einer Schweigepflichtentbindung ist möglich und dann auch vom Rententräger zu beachten.

Die Rücknahme sollten Sie Ihrem Rententräger schriftlich mitteilen, sofern nicht schon geschehen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Emmi,

das gestörte bzw zerrüttete Vertrauensverhältnis zu ihrer Ärztin sollten Sie mit angeben, obwohl grds keine Begründung erforderlich ist.

Das wird ihnen auch nicht unmittelbar nachteilig ausgelegt. Es kann allerdings zur erschwerten Sachverhaltsaufklärung führen. Allerdings hat die Rentenversicherung dafür auch einen eigenen med. Dienst, der ggf. zur me. Sachaufklärung von der Sachbearbeitung in Anspruch genommen werden kann.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

EMam 12.07.2020 | 23:20
Ihre Probleme sind schon mal gute Voraussetzungen für ein besonders langes Verfahren bis zu einer Entscheidung über Ihren Antrag. Da wünsche ich Ihnen viel Geduld und noch mehr Nerven.
Emmiam 13.07.2020 | 10:20
Danke. Aber das wird mir nachteilig ausgelegt werden von der DRV. Wie soll ich das begründen?
Ottmaram 13.07.2020 | 09:38
Sie benennen eine Ärztin, die Sie nie behandelt hat? Inwiefern belogen? Klingt nach vermeintlichem Fürspruch Ihres Rentenbegehrens, welcher dann aber nicht erfolgte. Nun sind Sie angefressen und auf einmal ist besagte Ärztin nichts mehr wert!
Deutsche Rentenversicherung
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