Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Emmi,
die Rücknahme einer Schweigepflichtentbindung ist möglich und dann auch vom Rententräger zu beachten.
Die Rücknahme sollten Sie Ihrem Rententräger schriftlich mitteilen, sofern nicht schon geschehen.
Hallo Emmi,
das gestörte bzw zerrüttete Vertrauensverhältnis zu ihrer Ärztin sollten Sie mit angeben, obwohl grds keine Begründung erforderlich ist.
Das wird ihnen auch nicht unmittelbar nachteilig ausgelegt. Es kann allerdings zur erschwerten Sachverhaltsaufklärung führen. Allerdings hat die Rentenversicherung dafür auch einen eigenen med. Dienst, der ggf. zur me. Sachaufklärung von der Sachbearbeitung in Anspruch genommen werden kann.
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