Ein Entzug der Erwerbsminderungsrente ist nicht zu befürchten, falls Sie nicht durch die Krankenkasse oder Rentenversicherung aufgefordert wurden einen Reha-Antrag zu stellen.
Allerdings sollten Sie sich hinterfragen, aus welchen Gründen Sie eine Reha beantragen, um diese bei einer Bewilligung dann abzusagen.
Merkwürdig ist das schon.
Wenn "immer nur ungeeignete Kliniken" bewilligt werden, frage ich mich warum Sie dann überhaupt ne Reha beantragen.
Wäre doch doof selbst Reha zu beantragen wenn man genau weiß dass man in die Klinik eh nicht will?
Aber das muss ja von außen keiner verstehen.
PS: wer in einer WfbM arbeitet, ist in aller Regel nach einer Reha nicht plötzlich voll erwerbsfähig. So gesehen droht der Rentenentzug "eher weniger".
Aber man weiß ja nie; wenn Sie nach der Reha wieder voll hersgestellt und erwerbsfähig sein sollten, brauchen Sie ja auch keine Rente mehr.
Bekanntlich haben auch schon Pferde vor der Apotheke gekotzt.....
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