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Experten-Antwort

Rücknahme Widerspruchsbescheid

von Hans Bauer02.12.2016 | 10:19
1599 Ansichten
6 Antworten
Kann man eigentlich die Rücknahme eines Widerspruchsbescheides verlangen, wenn er falsch ist? Wenn ja, aufgrund welcher Vorschriften, Paragraphen, Verordnungen wäre das möglich? Oder bleibt nur der Gang vors Sozialgericht?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 02.12.2016 | 10:52

Wollen Sie gegen die Entscheidung im Widerspruchsbescheid vorgehen, bleibt Ihnen nur der Weg der fristgerechten Klage vor dem Sozialgericht (siehe Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid).

5 Antworten

=//= am 02.12.2016 | 13:00
Das wäre ja noch schöner. Dann würde es jeder machen, der mit dem Widerspruchsbescheid nicht zufrieden ist. Wenn der Bescheid Ihrer Meinung nach falsch ist, dann doch vermutlich, weil Sie mit dem Ausgang des Widerpsruchsverfahrens nicht einverstanden sind. Es bleibt Ihnen hier nur der Klageweg vor dem SG.
Herz1952am 02.12.2016 | 13:40
Nepper, Schlepper, Bauernfänger :-)
Herz1952am 02.12.2016 | 13:39
Ich heiße Bauer und ich bin ein Bauer :-)
W*lfgangam 02.12.2016 | 15:40
Hallo Hans Bauer, 'verlangen' können Sie da nichts. Wenn der WS-Bescheid aber einen offenkundigen Fehler enthält, würde ich mit dem Sachbearbeiter bzw. der Rechtsabteilung Kontakt aufnehmen ...der kleine Dienstweg könnte das dann schneller regeln, als erst beiderseits in ein Klageverfahren einsteigen zu müssen, wo es nur um die Korrektur von Flüchtigkeitsfehlern geht. Gruß w.
MBam 05.12.2016 | 10:07
Hallo Hans Bauer, sofort Klage einreichen ist leider erforderlich, denn als Versicherter hat man dafür nur wenige Wochen Zeit, "sonscht is over". Falls man doch dann noch etwas auf kurzem Wege erledigen kann, ist jederzeit die Rücknahme der Klage möglich. Selbst klar in den rentenrechtlichen Arbeitsanweisungen geregelte Verfahrensweisen (Berechnungen/Berücksichtigungen) werden von der DRV nicht immer so angewandt, die Erfahrung habe ich gemacht.
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