Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Rückübertragung der bei der Scheidung abgegebenen Rentenanteilspunkte

von Inge07.02.2012 | 11:48
3828 Ansichten
7 Antworten
Ich wurde im Sommer letzten Jahres von meinem Mann rechtskräftig geschieden. Mich würde nun interessieren ob die durch den im Versorgungsausgleich übertragenen Rentenpunkte immer nach dem Todesfall des Expartners verfallen oder ob man diese dann ggf. wieder zurück bekommen kann. Es wäre doch schade wenn das Geld einfach verfällt wo doch noch der ürsprüngliche (vor der Scheidung) Anspruchsinhaber weiterlebt. Unsere Kinder sind schon Volljährig und kämen also auch nicht in den Genuss einer Waisenrente. Vielen Dank schon mal dafür, falls mir da jemand eine Auskunft geben kann.

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 07.02.2012 | 14:51

§ 37 Versorgungsausgleichsgesetz gibt Antwort zu den beiden Letzten Fragen:

G1 § 37 in Kraft ab 01.09.2009

(1) Ist die ausgleichsberechtigte Person gestorben, so wird ein Anrecht der ausgleichspflichtigen Person auf Antrag nicht länger auf Grund des Versorgungsausgleichs gekürzt. Beiträge, die zur Abwendung der Kürzung oder zur Begründung von Anrechten zugunsten der ausgleichsberechtigten Person gezahlt wurden, sind unter Anrechnung der gewährten Leistungen an die ausgleichspflichtige Person zurückzuzahlen.

(2) Die Anpassung nach Absatz 1 findet nur statt, wenn die ausgleichsberechtigte Person die Versorgung aus dem im Versorgungsausgleich erworbenen Anrecht nicht länger als 36 Monate bezogen hat.

(3) Hat die ausgleichspflichtige Person im Versorgungsausgleich Anrechte im Sinne des § 32 von der verstorbenen ausgleichsberechtigten Person erworben, so erlöschen diese, sobald die Anpassung wirksam wird.

Experten-Antwortam 07.02.2012 | 13:01

Eine "Rückübertragung" erfolgt, wenn der Begünstigte des Versorgungsausgleichs verstirbt und keine oder max. 36 Kalendermonate Rente bezogen hat. Sie erfolgt erst zu dem Zeitpunkt, wenn der Ausgleichspflichtige in Rente geht. Im Rentenantrag wird auf die Möglichkeit hingewiesen. Hinterbleibenenrenten aus dem Versicherungskonto des Ausgleichsberechtigten sind kein Ausschlussgrund mehr. Ein Antragsrecht hat nur der Ausgleichpflichtige, d.h. dass bei einer Hinterbliebenenrente aus dem Versicherungskonto des Ausgleichpflichtigen der Versorgungsausgleich zu berücksichtigen ist.

5 Antworten

löäam 07.02.2012 | 14:11
Frage an den Experten: Wo ist konkret geregelt, dass nur der/die Ausgleichspflichtige die Rückübertragung beantragen kann, nicht aber rentenberechtigte Hinterbliebene des Ausgleichspflichtigen (Witwe/Witwer/Waise)? Warum sollte dieser Personenkreis kein Antragsrecht haben?
Ingeam 07.02.2012 | 14:43
Soweit habe ich das verstanden. Ich frage mich nur, warum ist das zeitlich beschränkt auf 36 Monate?
W*lfgangam 07.02.2012 | 19:30
Inge schrieb

Vielen Dank für die ausführlichen Informationen.

Gruß Inge

Hallo Inge, weil man die alte Regelung - Rentenbezug für max. 24 Monate, inklusive etwaigen Folgehinterbliebenenrenten - wohl für zu eng hielt. Also hat der Gesetzgeber es für "vorteilhaft" gehalten, da noch ein Jahr mehr Karenzzeit draufzupacken. Möglicherweise gab es im zuständigen Ministerium bei der Erarbeitung des neuen Versorgungsausgleichsgesetzes einen zeitnahen Fall - da baut man das eben mal fix ein. Wie ist der Fachterminus - Wulffen ? ;-) ... okay, ist kein wirklicher Grund, die Ursprünge liegen im Versorgungsausgleichshärteregelungsgesetz (VAHRG) - da werden in der Gesetzesbegründung 'triftige' Gründe für diese knappe Fristenregelung zu finden sein. Gruß w.
öhaam 08.02.2012 | 07:43
z.B. hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/101/1610144.pdf… und: § 4 VAHRG nannte die Hinterbliebenen ausdrücklich als Anspruchsberechtigt - § 38 VersAusglG tut dies absichtlich nicht mehr - Begründung: siehe 'Link' oben
Ingeam 11.02.2012 | 12:16
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. Gruß Inge
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026