Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenGuten Morgen Jobst 50,
unter bestimmen Voraussetzungen kann der Versorgungsausgleich rückgängig gemacht werden. Bitte wenden Sie sich unter Hinweis auf das Versorgungsausgleichshärteregelungsgesetz an Ihren Rentenversicherungsträger.
Die Halbwaisenrente wird aus der Versicherung Ihrer verstorbenen früheren Ehefrau gewährt. Eine Kürzung Ihrer Altersrente erfolgt insoweit nicht.
Hallo Jobst50,
trotz des guten Rates von Michael1971 rate ich Ihnen zu einer persönblichen Vorsprache bei:
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