Hallo Md aus b,
für die Zahlung von Rentenbeiträgen für Ihre Pflegetätigkeit wenden Sie sich bitte an die Pflegekasse des Pflegebedürftigen. Diese sendet Ihnen den
„Fragebogen zur Zahlung der Beiträge zur sozialen
Sicherung für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen“
zu. Die Pflegekasse benötigt Ihre Angaben, damit sie
gegebenenfalls die Beitragszahlung an die Rentenversicherung aufnehmen kann. Inwieweit das noch rückwirkend möglich ist, klären Sie bitte mit der Pflegekasse.