Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Rückwirkend Anerkennung der Pflege für meine Rentenansprüche

von Md aus b26.02.2023 | 15:52
704 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich pflege meinen Ehemann (Pflegestufe und jetzt Pflegegrad 3 seit 2016 und habe seitdem immer nur weniger als 30 Wochenstunden arbeiten können. Den Antrag auf Anrechnung für die Rente habe ich bisher nicht gestellt, da mir diese Möglichkeit nicht klar war. Kann ich das nachträglich noch beantragen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Md aus b,

für die Zahlung von Rentenbeiträgen für Ihre Pflegetätigkeit wenden Sie sich bitte an die Pflegekasse des Pflegebedürftigen. Diese sendet Ihnen den

„Fragebogen zur Zahlung der Beiträge zur sozialen

Sicherung für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen“

zu. Die Pflegekasse benötigt Ihre Angaben, damit sie

gegebenenfalls die Beitragszahlung an die Rentenversicherung aufnehmen kann. Inwieweit das noch rückwirkend möglich ist, klären Sie bitte mit der Pflegekasse.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

Huberam 26.02.2023 | 16:23
Kurz und knapp Nein
W°lfgangam 26.02.2023 | 17:34
Hallo Md aus b, setzten Sie sich zwecks Antragstellung bitte umgehend mit der Pflegekasse Ihres Ehemannes in Verbindung - nur die kann Ihre Versicherungspflicht aus der Pflegetätigkeit feststellen. Und ja, die bloße Antragstellung/die 'Einforderung der Pflichtversicherung', können Sie natürlich rückwirkend beantragen. Wie lange die Pflegekasse die Versicherungspflicht der Pflegetätigkeit rückwirkend feststellt/bewilligt? ...liegt sicher an den 'Umständen des Einzelfalles' und wie überzeugend Ihre Argumente sind – ggf. auch erst mittels Widerspruch/Klage gegen die Pflegekasse. Gruß w.
Anti-Wolleam 26.02.2023 | 20:42
Zitat von W°lfgang anzeigenausblenden
Kann ich das nachträglich noch beantragen?
Hallo Md aus b, setzten Sie sich zwecks Antragstellung bitte umgehend mit der Pflegekasse Ihres Ehemannes in Verbindung - nur die kann Ihre Versicherungspflicht aus der Pflegetätigkeit feststellen. Und ja, die bloße Antragstellung/die 'Einforderung der Pflichtversicherung', können Sie natürlich rückwirkend beantragen. Wie lange die Pflegekasse die Versicherungspflicht der Pflegetätigkeit rückwirkend feststellt/bewilligt? ...liegt sicher an den 'Umständen des Einzelfalles' und wie überzeugend Ihre Argumente sind – ggf. auch erst mittels Widerspruch/Klage gegen die Pflegekasse. Gruß w.
Da kann der Wolle schreiben was er will. In der Regel wird die Leistung ab Antragstellung und nicht rückwirkend gezahlt. Sie sollten sich da nicht zu große Hoffnungen machen.
FSam 27.02.2023 | 00:44
Da hilft auch kein größeres Gejammere. Immerhin ist das Thema Zahlung nachträglicher Entgeltpunkte für die Pflege höchstrichterlich entschieden worden. Zum Nachlesen: Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 10. Dezember 2013, Az. B 13 R 91/11 Und auch schon in 2016 gab es Hinweise in den Dokumenten der Pflegekassen, dass Rentenbeiträge gezahlt werden können. Der Zug ist also abgefahren. Eine früheste Einzahlung ist ab Antragsstellung möglich.
Abschlägeam 27.02.2023 | 07:16
Das im Vorbeitrag genannte Urteil trifft den Fall nicht ganz. Wenn Md als Pflegeperson der Pflegekasse bekannt war (z.B., weil sie bereits im Pflegegutachten erwähnt war), dann löchert normalerweise die PK mehrfach mit Fragebögen zu weiteren Angaben dieser Person. Und auch wenn evtl. erst später Md als Pflegeperson eingetragen wurde, würde dann die PK nachfragen. Nur wenn lediglich Pflegesachleistungen beantragt worden waren, d.h. Pflege durch einen Pflegedienst, besteht kein zusätzlicher Anspruch für eine privat zusätzlich pflegende Person, hierfür wäre dann Kombinationspflege notwendig (Pflegesachleistung plus Pflegegeld). Da hier im Forum nicht bekannt ist, was da nun wirklich gelaufen ist und ob und wie 'Md' der Pflegekasse bekannt ist, sollte auf jeden Fall dort noch einmal nachgefragt werden. Denn nur die Pflegekasse kann dann entscheiden, wie das zu behandeln ist, egal was die Forenteilnehmer hier für eine Meinung dazu haben.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026