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Experten-Antwort

Rückwirkend EM und Beiträge zur RV aus ALGI und Krankengeld

von billi-banni08.09.2011 | 01:31
1590 Ansichten
3 Antworten
Hallo, Während des Bezugs von ALG I und Krankengeld wurden Beiträge in die RV gezahlt, was passiert mit den eingezahlten Beiträgen, wenn rückwirkend eine EM Rente bewilligt wird. Konkrete Zeiten: ab 01.01.2009 ALG I ab 01.07.2009 bis 05.08.2010 Krankengeld ab 06.08.2010 ALG I Rückwirkend soll bewilligt werden: ab 01.01.2009 teilweise Erwerbsminderung auf unbestimmte Zeit ab 01.07.2009 volle Erwerbsminderung bis 30.06.2012 Verbleiben die Beitragszahlungen und somit Anrechnungszeiten bei der RV, oder werden diese bei der Aufrechnung von Leistungen mit AA und KK rückwirkend wieder von den Anrechnungszeiten abgezogen? Bedanke mich und bin gespannt..

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 08.09.2011 | 11:18

Hallo billi-banni ,

bei einer Bewilligung von Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung werden die Beitragszeiten aufgrund von Krankengeldzahlung und Arbeitslosengeld-1-Zahlung, die nach dem jeweiligen Leistungsfall liegen, erst auf den nächsten folgenden Leistungsfall ( z.B. Altersrente) angerechnet. Eine Rückerstattung der Rentenbeiträge an die jeweiligen Leistungsträger erfolgt nicht.

2 Antworten

oder soam 08.09.2011 | 08:02
Beitragszeiten nach dem Leistungsfall sind dem Rentenkonto gutgeschrieben, zählen bei der Rentenberechnung aber zunächst nicht mit - wenn Sie die EM-Rente vor dem 60.Lj. beziehen wird dies ggf. durch die Zurechnungszeit (fiktive Hochrechnung) kompensiert. Die echten Werte aus dieser Zeit kommen erst bei einer späteren Rente (z.B. Altersrente) zum Tragen - was aber nicht zwingend zu einer höheren Rente führt, da die Zurechnungszeit u.U. einen besseren Wert mit sich bringt. Aufgrund Bestandschutz kann es aber später auch nicht weniger werden! Übrigens: der Bezug von Kranken- und Arbeitslosengeld sind schon länger keine Anrechnungszeiten mehr sondern reine Pflichtbeitragszeiten (bitte im Rentenrecht die Begrifflichkeiten immer sauber trennen!).
billi-banniam 08.09.2011 | 12:59
Hallo, Das ist dann positiv und erschöpfend für mich beantwortet. Diener nach rechts, Diener nach links, Danke!
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