Hallo billi-banni ,
bei einer Bewilligung von Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung werden die Beitragszeiten aufgrund von Krankengeldzahlung und Arbeitslosengeld-1-Zahlung, die nach dem jeweiligen Leistungsfall liegen, erst auf den nächsten folgenden Leistungsfall ( z.B. Altersrente) angerechnet. Eine Rückerstattung der Rentenbeiträge an die jeweiligen Leistungsträger erfolgt nicht.
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