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Experten-Antwort

Rückwirkend Mütterrente

von Caviye05.05.2020 | 12:36
416 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, Ich bin am 01.04.1951 geboren, ich hatte zwischen 1968 – 1983 in Deutschland gearbeitet und 3 Kinder erzogen, die Geburtsdaten der Kinder sind; 1970,1975 und 1980. Am 1983 bin ich in die Türkei zurückgekehrt, ich habe die Deutschen Beitrage erstattet. Ich habe erst erfahren, dass ich wegen der Kinder Anspruch auf die Mütterrente habe, ich möchte Ihnen zwei Fragen stellen; bitte Antworten Sie meine Fragen. 1- Habe ich Anspruch auf die Mütterrente. 2- Bekomme ich die Rente ab 65 Jahre rückwirkend. Mit freundlichen Grüßen beitrage Caviye54

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Eine Anrechnung der Kindererziehungszeiten ist grundsätzlich möglich, sofern die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind und die Beitragserstattung vor dem 01.01.1986 erfolgte.

Sollte dies zutreffen, kann die Regelaltersrente aus den Kindererziehungszeiten rückwirkend ab Regelaltersrentenbeginn (bei Jahrgang 1951 wäre dies 65 Jahre und 5 Monate) gezahlt werden, wenn der Antrag bis spätestens 31.12.2020 (Verjährungsfrist) gestellt wird.

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2 Antworten

W°lfgangam 05.05.2020 | 19:07
Hallo Caviye, etwas schwierig wird vielleicht der Nachweis der ununterbrochen Kindererziehung in D werden (Meldebescheinigungen der örtlichen Meldestelle erforderlich), sowie auch der Nachweis des damaligen Aufenthaltstitels ...Zuzug als 'verheiratete Gastarbeiter-Ehefrau' ? - dann wird der Aufenthaltsstatus vom Ehemann abgeleitet. Stellen Sie erstmal den Antrag mit rückwirkendem Rentenbeginn ab 01.09.2016 (65 + 5), alles Weitere wird dann im Rahmen des Rentenantrags 'abgearbeitet' und nach und nach nachzuweisen/zu beschaffen sein, die DRV wird Sie dazu entsprechend informieren/Hinweise zu den zu vorzulegenden Unterlagen geben. Gruß w.
DaViam 06.05.2020 | 07:52
Hallo, der Antrag auf Regelaltersrente wird bei Wohnsitz Türkei bei der türkischen Rentenversicherung gestellt. Diese leitet das zwischenstaatliche Verfahren ein.
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