Hallo, Gloria 65,
ob Sie aufgrund der Pflege Ihres Lebensgefährten Anspruch für die Vergangenheit auf Rentenanwartschaften erwerben, hängt davon ab, in wie weit die zuständige Pflegekasse Beiträge für die Vergangenheit an die DRV entrichten wird. Im Regelfall ist die Leistung dort von einem Antrag bzw. von Ihren persönlichen Umständen abhängig (z.B. Reduzierung der Arbeitszeit).
Wenden Sie sich daher an die Pflegekasse zur Klärung Ihrer individuellen Situation.