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Experten-Antwort

rückwirkend schwerbehindert 80 gdb

von gdb23.10.2015 | 10:12
1168 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, mir wurde nachträglich der GdB rückwirkend erhöht auf 80. Und zwar so rückwirkend, dass die Zeit seit der erwerbsunfähigskeitsrente. Nun, habe ich die Frage, da ich immer lese , wegen Schwerbehindung die Rente ohne Abschläge zu bekommen. Somit habe ich bzw. bin ich ja im Sinne Schwerbehindert, dass heißt , wenn ich in die sog. Altersrente käme, könnte ich dann wegen Schwerbehinderung, wieder meine Abschläge zurückbekommen? Danke im Voraus.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo gdb,

in GdB von mind. 50 ist lediglich eine der Voraussetzungen der besonderen (vorgezogenen) Altersrente für Schwerbehinderte Menschen, welche (ggf. mit oder auch ohne Abschläge) zu einem früheren Zeitpunkt als die Regelaltersrente in Anspruch genommen werden kann. Auf die an Sie gezahlte Erwerbsminderungsrente hat der (bei Ihnen rückwirkend festgestellte) GdB hingegen keine Auswirkungen. Die Rücknahme der in der Erwerbsminderungsrente enthaltenen Abschläge scheidet insoweit leider aus. Dies gilt prinzipiell auch, wenn nach Beginn der Erwerbsminderungsrente zu einem späteren Zeitpunkt eine Altersrente ohne Abschläge in Anspruch genommen werden kann. Die in der Erwerbsminderungsrente bereits enthaltenen Abschläge bleiben damit grundsätzlich auch bei der nachfolgenden Altersrente erhalten.

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2 Antworten

3am 23.10.2015 | 10:25
Wenn Sie damals neben der Erwerbsminderungsrente auch die Altersrente für schwerbehinderte Menschen beantragt haben und der Bescheid der Erwerbsminderungsrente nur als Vorschuss bzw. nur vorläufig - und somit noch nicht bestandskräftig bzw. endgültig - ist, dann kann die Altersrente für schwerbehinderte Menschen rückwirkend gewährt werden, sofern zum Zeitpunkt des Beginns der EM-Rente auch die anderen (persönlichen und versicherungsrechtlichen) Voraussetzungen für die Altersrente erfüllt waren. Ansonsten ist nur ein Antrag auf eine Umwandlung möglich, wodurch sie aber nicht die "Abschläge zurückbekommen".
-/-am 23.10.2015 | 10:21
Nein.
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