Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen ( erforderliche Beitragszahlungen ) für den Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung müssen im Zeitpunkt des Eintritts des Leistungsfalles vorgelegen haben. Im Falle einer Erwerbsminderungsrente beurteilt sich der Zeitpunkt des Leistungsfalls am Vorliegen medizinischer Gründe, die eine weitere Erwerbstätigkeit ausschließen. Diese Voraussetzungen werden regelmäßig nach Beantragung einer Rente im Rentenantragsverfahren geprüft.
Ihren Schilderungen zur Folge haben Sie bereits einen Widerspruchsbescheid erhalten, das heißt die Erstentscheidung wurde durch eine weitere Überprüfung im Widerspruchsverfahren als inhaltlich zutreffend bestätigt.
Ein Abhilfe war offensichtlich nicht möglich, so dass Sie sich nur noch mittels Klageverfahren, welches innerhalb eines Monats nach Erteilung des Widerspruchsbescheides beim zuständigen Sozialgericht zu erheben ist, gegen die Entscheidung in der Sache wenden können.
Sollte die Klagefrist bereits abgelaufen sein, bliebe nur noch der Weg des Überprüfungsantrages übrig.