Hallo pethe,
eine rückwirkende Feststellung der Altersrente als "Altersrente für schwerbehinderte Menschen" ist möglich, wenn zum selben Rentenbeginn die Bedingungen dafür vorgelegen haben (GdB50).
Dafür ist es erforderlich, dass Sie das Versorgungsamt veranlassen (Widerspruch), die Schwerbehinderung rückwirkend festzustellen, Info folgend:
"Rückwirkende Feststellung:
Was bedeutet eine rückwirkende Feststellung meiner Schwerbehinderung?
Im Regelfall ist der Tag des Antragseingangs für den Beginn der Feststellung maßgebend. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine rückwirkende Feststellung (d. h. für die Vergangenheit) möglich. Es muss aber ein besonderes Interesse glaubhaft gemacht werden. (z.B. steuerliche Vorteile, rentenrechtliche Vorteile)
Wie weit zurück kann eine rückwirkende Feststellung meiner Schwerbehinderung getroffen werden?
Generell 4 Jahre, in Ausnahmefällen kann auch eine weiter zurückliegende Feststellung erfolgen, wenn die Begründung für die Vorteile nachvollziehbar ist."
Auszug aus:
https://soziales.niedersachsen.de/faq/behinderung-und-ausweis-fa…
Gruß
w.