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Experten-Antwort

Rückwirkend vorgezogene Rente für Schwerbehinderte

von pethe27.03.2022 | 13:52
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3 Antworten

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Hallo zusammen, die Bewilligung meiner vorgezogenen Altersrente für langjährig Versicherte erfolge mit Bescheid vom 03.11.2021. Rentenbeginn war der 01.02.2022 mit Alter 63 und den entsprechenden Abzügen. Zu dieser Zeit hatte ich einen Grad der Behinderung (GdB) von 30. Nach Feststellung einer weiteren Krankheit, die zwar schon Ende 2021 begonnen hat, aber erst im Januar 2022 richtig erkannt, bzw. diagnostiziert wurde, wurde mir ein GdB von 50 ab 19.01.2022 (Eingang des Antrags auf Erhöhung des GdB) anerkannt. Kann ich jetzt rückwirkend eine vorgezogene Altersrente für Schwerbehinderte beantragen, da die Scherbehinderung mit GdB 50 zwar nach dem Rentenbescheid aber noch vor dem eigentlichen Rentenbeginn 01.02.2022 anerkannt wurde? Das würde für mich natürlich erheblich weniger Abzüge bei der vorgezogenen Rente bedeuten. Für einen Antwort im Voraus besten Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo pethe,

bitte setzen Sie sich umgehend mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung, damit in Ihrem konkreten Fall die Zahlung der Altersrente für schwerbehinderte Menschen geprüft werden kann.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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2 Antworten

Fristam 27.03.2022 | 19:44
Sollte die Widerspruchsfrist aus Ihrem Rentenbescheid abgelaufen sein, können Sie die Altersrentenart nicht mehr wechseln. Innerhalb der Widerspruchsfrist können Sie die Rentenart noch wechseln.
W°lfgangam 27.03.2022 | 21:27
Hallo pethe, eine rückwirkende Feststellung der Altersrente als "Altersrente für schwerbehinderte Menschen" ist möglich, wenn zum selben Rentenbeginn die Bedingungen dafür vorgelegen haben (GdB50). Dafür ist es erforderlich, dass Sie das Versorgungsamt veranlassen (Widerspruch), die Schwerbehinderung rückwirkend festzustellen, Info folgend: "Rückwirkende Feststellung: Was bedeutet eine rückwirkende Feststellung meiner Schwerbehinderung? Im Regelfall ist der Tag des Antragseingangs für den Beginn der Feststellung maßgebend. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine rückwirkende Feststellung (d. h. für die Vergangenheit) möglich. Es muss aber ein besonderes Interesse glaubhaft gemacht werden. (z.B. steuerliche Vorteile, rentenrechtliche Vorteile) Wie weit zurück kann eine rückwirkende Feststellung meiner Schwerbehinderung getroffen werden? Generell 4 Jahre, in Ausnahmefällen kann auch eine weiter zurückliegende Feststellung erfolgen, wenn die Begründung für die Vorteile nachvollziehbar ist." Auszug aus: https://soziales.niedersachsen.de/faq/behinderung-und-ausweis-fa… Gruß w.
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