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Experten-Antwort

rückwirkende Altersrente

von Verschlafen02.06.2023 | 20:37
1860 Ansichten
3 Antworten
Ich bin am 21.02.1958 geboren. Die Wartezeit von 35 Jahren für eine AR mit Abschlägen ist seit längerer Zeit erfüllt. Ich habe auch noch nach dem frühestmöglichen Beginn einer solchen Rente (wohl MRZ 2021) weitergearbeitet. Leider habe ich es verpasst, die AR rechtzeitig zu beantragen. Wenn ich noch in diesem Monat einen Antrag auf Altersrente mit Abschlägen ab MRZ 2023 (oder erst ab APR 2023?) stelle, wird der dann „rückwirkend“ genehmigt werden? Kann ich diese AR mit Abschlägen auch noch rückwirkend bekommen, wenn ich schon die Voraussetzungen für eine AR für besonders langjährig Versicherte erfüllt habe? Oder muss ich die AR ohne Abschläge mit Beginn ab JUN 2023 in Kauf nehmen?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 05.06.2023 | 08:17

Hallo Verschlafen,

die Altersrente für langjährig Versicherte kann bei Antragstellung im Juni 2023 rückwirkend ab 01.04.2023 mit 3,3% Abschlag beansprucht werden.

Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte kommt erst ab 01.06.2023 in Betracht, wenn Sie die Wartezeit von 45 Jahren schon vor 03/2023 erreicht hatten.

Die Entscheidung treffen Sie.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

HiergibtsKekseam 03.06.2023 | 07:07
Abschlägeam 03.06.2023 | 09:54
Bei Antragstellung im Juni (bis 30.06.) ist rückwirkend nur ab 01.04.2023 möglich (INNERhalb von drei Monaten). https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech… Es muss aber nicht abgewartet werden, bis die Altersrente aufgrund von besonders langjähriger Versicherung abschlagsfrei wäre. Die (geringeren) Abschläge der Rente ab 01.04. bleiben dann eben lebenslang erhalten. Tipp: Vereinbaren Sie (jetzt) einen Beratungstermin zur Aufnahme Ihres Rentenantrages. Dies gilt dann bereits als Antragsdatum, selbst wenn der Beratungstermin erst nach dem 30.06.2023 realisiert werden kann. Und dann könnten Sie noch IM Bratungsgespräch entscheiden, ob Sie rückwirkend mit Abschlägen oder doch erst später ohne Abschläge Ihre Rente beantragen. Sofern Sie weiterhin weiter arbeiten wollen. lesen Sie hier im Forum in mehreren Beiträgen der letzten Tage noch mal nach, warum eine Rente wegen weiterer Rentenansprüche (z.B. Betriebsrente VBL) im ersten Monat als Vollrente beantragt werden sollte und dann erst als Teilrente (99,99 % wegen KG-Anspruch).
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