Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Hallo Felix, Bitte bedenken Sie aber auch, dass bei einem späteren Rentenbeginn noch weitere rentenrechtlichen Zeit zu berücksichtigen sind, die ggf. zu einer höheren Rente führen würden. Haben Sie in der Vergangenheit Sozialleistungen wie Krankengeld oder Arbeitslosengeld erhalten, würden - wenn eine rückwirkende Rentenzahlung überhaupt möglich wäre - die Krankenkasse oder die Agentur für Arbeit bei einer rückwirkenden Rentenbewilligung einen Erstattungsanspruch geltend machen können, so dass eine Nachzahlung an Sie nur ausgezahlt werden würde, wenn die Rente höher als die Sozialleistung gewesen wäre.Hallo, was wäre, wenn ich gegen den Widerspruchsbescheid einen Überprüfungsantrag stellen würde mit der Begründung, dass jetzt eine rückwirkende Schwerbehinderung vorliegt?
Der Antrag auf EM-Rente würde doch Ende des Jahres abschlägig beschieden. Wo sehen Sie dann noch ein anhängiges Verfahren?(...)> Im JUNI des letzten Jahres habe ich einen EM-Rentenantrag gestellt > _Jetzt_ wurde eine Rückwirkende Schwerbehinderung zum MAI des letzten Jahres festgestellt. Nachgefragt: Haben wie hier nicht ein bereits anhängiges Antragsverfahren aus dem EM-Antrag, das - nach nunmehr bewilligtem GdB - in einen Altersrentenantrag wg. GdB 'umgedeutet' werden könnte/muss ...sofern das nachgehend beantragt wird? Gruß w.
Wenn das Verfahren wieder mittels Überprüfungsantrag zum Leben erweckt wird, oder nicht?> Im JUNI des letzten Jahres habe ich einen EM-Rentenantrag gestellt > _Jetzt_ wurde eine Rückwirkende Schwerbehinderung zum MAI des letzten Jahres festgestellt. Nachgefragt: Haben wie hier nicht ein bereits anhängiges Antragsverfahren aus dem EM-Antrag, das - nach nunmehr bewilligtem GdB - in einen Altersrentenantrag wg. GdB 'umgedeutet' werden könnte/muss ...sofern das nachgehend beantragt wird? Gruß w.Der Antrag auf EM-Rente würde doch Ende des Jahres abschlägig beschieden. Wo sehen Sie dann noch ein anhängiges Verfahren?
Hallo Felix, Haben Sie in der Vergangenheit Sozialleistungen wie Krankengeld oder Arbeitslosengeld erhalten, würden - wenn eine rückwirkende Rentenzahlung überhaupt möglich wäre - die Krankenkasse oder die Agentur für Arbeit bei einer rückwirkenden Rentenbewilligung einen Erstattungsanspruch geltend machen können, so dass eine Nachzahlung an Sie nur ausgezahlt werden würde, wenn die Rente höher als die Sozialleistung gewesen wäre.Hallo Experte, auf der einen Seite soll eine rückwirkende Rentenzahlung nicht möglich sein, auf der anderen Seite haben Institutionen einen Erstattungsanspruch auf Sozialleistungen, die in meinen Fall niedriger sind als die Rente, da ich nicht mehr Vollzeit arbeiten konnte. Das war auch der Grund für den EM-Renten Antrag! So wie "Wolfgang" schreibt gibt es doch eine Möglichkeit!
Hallo Experte, auf der einen Seite soll eine rückwirkende Rentenzahlung nicht möglich sein, auf der anderen Seite haben Institutionen einen Erstattungsanspruch auf Sozialleistungen, die in meinen Fall niedriger sind als die Rente, da ich nicht mehr Vollzeit arbeiten konnte. Das war auch der Grund für den EM-Renten Antrag! So wie "Wolfgang" schreibt gibt es doch eine Möglichkeit!Wenn damals ein Antrag auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen gestellt worden wäre, könnte dieser jetzt rückwirkend zur Geltung kommen. Es mangelt aber an der damaligen Antragstellung. Daher dürfte eine rückwirkende Antragstellung nicht in Betracht kommen.
Ganz genau. Damals wurde ausschließlich die EM-Rente beantragt. Der Antrag wurde abgelehnt und ist abgeschlossen. Der Antrag kann, durch was auch immer, gar nicht mehr aufgegriffen werden. Es ist ein neuer Antrag notwendig. Ein Überprüfungsantrag würde nur die Antragstellung auf die EM-Rente aufgreifen, sonst gar nichts. Es ist also unumgänglich, dass ein neuer Antrag gestellt wird und der Rentenbeginn wird "so oder so" im Jahre 2019 liegen, früher ist nix drin.Wenn damals ein Antrag auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen gestellt worden wäre, könnte dieser jetzt rückwirkend zur Geltung kommen. Es mangelt aber an der damaligen Antragstellung. Daher dürfte eine rückwirkende Antragstellung nicht in Betracht kommen.Hallo Felix, Haben Sie in der Vergangenheit Sozialleistungen wie Krankengeld oder Arbeitslosengeld erhalten, würden - wenn eine rückwirkende Rentenzahlung überhaupt möglich wäre - die Krankenkasse oder die Agentur für Arbeit bei einer rückwirkenden Rentenbewilligung einen Erstattungsanspruch geltend machen können, so dass eine Nachzahlung an Sie nur ausgezahlt werden würde, wenn die Rente höher als die Sozialleistung gewesen wäre.Hallo Experte, auf der einen Seite soll eine rückwirkende Rentenzahlung nicht möglich sein, auf der anderen Seite haben Institutionen einen Erstattungsanspruch auf Sozialleistungen, die in meinen Fall niedriger sind als die Rente, da ich nicht mehr Vollzeit arbeiten konnte. Das war auch der Grund für den EM-Renten Antrag! So wie "Wolfgang" schreibt gibt es doch eine Möglichkeit!
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.