Hallo Shanau, weshalb es der DRV bisher nicht gelungen ist, Ihren Bescheid bezüglich des Hinzuverdienstes abzuändern, kann hier nur spekuliert werden. In der Tat erfolgt seit längeren eine Umstellung der EDV, was zu teilweise massiven Einschränkungen führt. Da Sie Ihren Mitwirkungspflichten nachgekommen sind, wird sicher zu prüfen sein, wie man den Bescheid abändert. Der Rententräger wird prüfen müssen, ob die Rücknahme für die Vergangenheit möglich ist (§45 Abs.2 SGB X).