Hallo Tom,
richtig, Sie müssen die Rentenbeträge ab Rentenbeginn versteuern, wenn Sie nicht unter dem Steuerfreibetrag liegen.
Für Nachzahlungen gilt dabei das Zuflussprinzip, d. h. eine Rentennachzahlung ist in dem Jahr zu versteuern, in dem sie ausgezahlt wird.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung