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Rückwirkende Betriebsrente und Urlaubs Abgeltung

von Inge aus NRW23.03.2023 | 15:17
321 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Sgduh, Hier meine Frage: mir wurde heute rückwirkend eine volle EMR zum o1.01.22 beschieden. Nach meiner Ansicht muss die Betriebsrente rückwirkend gezahlt werden . Muss der Arbeitgeber dann die Urlaubsabgeltung seit der Arbeitsunfähigkeit (1 1/2 Jahre) noch zahlen oder verfällt diese. Danke

6 Antworten

GordonGekkoam 23.03.2023 | 15:34
Wäre unter Umständen besser gewesen, das Arbeitsverhältnis vorher per Abfindung aufzuheben. Urlaubsgeltung ist Hinzuverdienst und sollte noch zustehen. Zum Thema rückwirkende Betriebsrente: Es kommt darauf an. https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/lag-duesseldorf… Manche Betriebsvereinbarungen sehen eine Antragsstellung vor, wo dann später der Nachweis erbracht werden muss. Hängt auch von der Durchführungsart ab, in dem verlinkten Fall galten AGB. Bei Betriebsvereinbarungen gibt es keine AGB. Eigene Unterlagen anschauen und rechechieren.
-am 23.03.2023 | 15:39
Hallo, hier können wir seitens der Deutschen Rentenversicherung keine Auskunft geben. Ob eine Urlaubsabgeltung noch zu zahlen ist oder ob diese verfällt, ist eine arbeitsrechtliche Frage. Mit freundlichen Grüßen Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Gegenfrageam 23.03.2023 | 15:53
Zu welchem Zeitpunkt wurde denn überhaupt das AV beendet?
Abschlägeam 23.03.2023 | 15:55
Eine 'Urlaubsabgeltung' kann überhaupt erst bezahlt werden, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird. Siehe auch Bundesurlaubsgesetz. Dort finden Sie auch, wann ein Anspruch entfällt. Und bei der EM-Rente gilt diese Abgeltung dann als Hinzuverdienst, da das Arbeitsverhältnis zu Rentenbeginn noch bestand. Beitragsrechtlich ist diese Einmalzahlung dem letzten Monat zuzuordnen, an dem das Arbeitsverhältnis noch bestand. Hieran orientiert sich dann auch die Zuordnung des Jahres, für den der Hinzuverdienst gilt. Ob Ihr Arbeitsverhältnis überhaupt endet oder nur 'ruht' hängt wiederum von Ihrem Vertrag ab und davon, ob es eine befristete oder unbefristete EM-Rente ist. Wenn es nur 'ruht' (in z.B. TVÖD geregelt bei 'befristeter' EM-Rente) kann aktuell gar keine Urlaubsabgeltung bezahlt werden (s.o.). Da müssten Sie dann darauf achten, dass der Anspruch jeweils übertragen wird, so lange Sie EM-Rente beziehen > das wiederum ist auch 'Arbeitsrecht/Urlaubsrecht' Und wie die Betriebsrente mit dem Thema umgeht, klären Sie in der Personalabteilung oder der 'Betriebsrentenzahlstelle'
Inge aus NRWam 23.03.2023 | 18:23
Danke für die Antworten. Es handelt sich um eine unbefristete volle EMR. Das Arbeitsverhältnis wird zum 30.04.23 beendet, da ich den Bescheid heute per PDF an meinen AG übermittelt habe.
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