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Experten-Antwort

Rückwirkende EMR Bewilligung, Verrechnung Sozialversicherungsträger, ein Monat Rentenausfall?

von Edeltraud02.07.2021 | 16:45
202 Ansichten
4 Antworten
Hallo an die Experten, folgende Frage: ich habe jetzt rückwirkend (von 09/20 Jahr) die volle EMR bekommen (vorher halbe EMR) Für den Monat 04/21 noch die halbe EMR und Arbeitslosengeld. (29.05. Bewilligung volle EMR rückwirkend) Für den Monat 05/21 nur Arbeitslosengeld und keine Rentenzahlung. Für den Monat 06/21 kein Arbeitslosengeld mehr aber die volle EMR Zahlung. Die Rückzahlung wurde mit der Krankenversicherung, Agentur und DRV verrechnet und ich bekam keine Nachzahlung. Soweit so gut, aber mir fehlen für den Monat 05/21 w. g. ca. 400€ Rente, wenn ich als Maßstab die volle EMR Zahlung und das Arbeitslosengeld abziehe. Das Krankengeld-Arbeitslosengeld und die halbe Rente waren ein wenig höher, wie die Rückwirkend und jetzt ausbezahlte volle EMR. Muss ich die fehlende 05/21 Rente bei der DRV anmahnen, oder hat es seine Richtigkeit? Dsnke Grüße

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 05.07.2021 | 12:29

Hallo Edeltraud,

prüfen Sie bitte, ob tatsächlich keine Zahlung der teilweisen Erwerbsminderungsrente für den Monat Mai erfolgte.

Sollte dies nicht der Fall sein, so wenden Sie sich bitte an Ihren Rentenversicherungsträger, damit die Zahlung des Rentenbetrages geprüft werden kann.

Hierfür können Sie auch einen telefonischen Beratungstermin in Ihrer nächstgelegenen Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung vereinbaren.

3 Antworten

Rückfrageam 02.07.2021 | 20:21
Warum fragen Sie nicht direkt bei Ihrem zuständigen Rententräger nach?
Siehe hieram 03.07.2021 | 00:01
Hallo Edeltraud, das scheint seine zunächst Richtigkeit zu haben. Verrechnet werden jeweils die Ansprüche von KG und ALG aus BRUTTObetrag (siehe Bescheide Bewilligung KG/ALG) gegen Zahlbetrag der EM-Rente (also NETTO-Rente lt. Bescheid bzw. Kontoauszug). Sollte die Rente niedriger sein als KG/ALG, müssen Sie die Differenz nicht erstatten. Die Erstattungsansprüche werden 'tagesgenau' verrechnet. Krankenkasse und Arbeitsamt rechnen mit 30 Tage/per vollem Monat, auch wenn der Monat länger oder Kürzer ist. Die Rente rechnet pro Monat, außer bei Monaten, die länger oder kürzer sind und gleichzeitig nur für Teilmonate zu erstatten ist. Ihre volle EMR wird bis Ende Mai verrechnet. Da Ihre volle EMR etwas niedriger ist als das erhaltene ALG (das vermutlich bis Monatsende bezahlt und verrechnet wurde, also kein Teilmonat) plus die halbe Netto-EMR zusammen, bleibt für Mai 2021 kein Nachzahlungsbetrag an Sie übrig. Ab 06/21 steht Ihnen die volle EM-Rente ungekürzt zu. Hier jedoch sollten Sie nochmals prüfen, ob nicht doch die halbe EM-Rente für Mai zum Monatsende Mai noch überwiesen wurde, bzw. ob Sie diesen Betrag in dem neuen Bescheid, den Sie nach den Erstattungen erhalten (haben), wiederfinden, bzw. dieser Betrag in den nächsten Tagen separat eingeht (eben doch erst, wenn die Erstattungsansprüche geklärt und auch 'verarbeitet' wurden). Falls Sie es doch noch mal 'genau' nachrechnen wollen (für den Zeitraum mit KG und ALG): Anspruch volle Netto-Rente ab 09/20.-04/21 = Summe A Anteil-Netto-Rente bis 29.5. Mai /29Tg) Betrag:31x29 = Summe B (bzw. den Tag, für den ALG inkl. bezahlt wurde, dann evtl. auch hier vollen Monat berücksichtigen) KG und ALG für Zeitraum von..bis berechnen: KG Tagesbetrag brutto xxx mal Anzahl xxx Tage = Summe C ALG Tagesbetrag brutto xxx mal Anzahl xxx Tage = Summe D Summe A+B sind die Einnahmen volle EM-Rente / Summe C+D die Erstattungen an KG/ALG Berechnen A+B minus C+D ergibt Einnahmen nach Erstattung (Jetzt hier evtl. noch die Differenz für 2 Tage aus Monat Mai hinzurechnen) = Summe E Berechnen: Anspruch halbe EM-Rente für die Monate 09/20 bis 31.05.2021 xxx EUR mal 9 Monate = Summe F > Summe E minus Summe F ergibt einen Minusbetrag. Diesen müssen Sie nicht erstatten. > Summe E minus Summe F ergibt einen Plusbetrag. Das wäre Ihre Nachzahlung. RV-Beiträge, die aus KG bzw. ALG1 bezahlt wurden, erhöhen später vielleicht noch Ihre Altersrente und werden also an Sie nicht zurück erstattet Ob Sie noch anteilig Anspruch auf Erstattung PV/AlV aus dem Krankengeld haben, müssten Sie mit der Krankenkasse klären. Entsprechend für die PV und KV des ALG1 mit der Agentur für Arbeit. (Lassen Sie sich dann dazu Abrechnungen erstellen, die brauchen Sie evtl. später für die Steuererklärung). Die Erstattungsansprüche sind im SGB X §§103 und folgende geregelt.
Edeltraudam 03.07.2021 | 09:09
Hallo Siehe hier, herzlichen Dank für Ihre umfangreichen Ausführungen! Hallo Rückfrage, ja, das hatte ich schon zwei Mal über das Service Telefon! Leider drang dies zur Sachbearbeitung (die ich nie telefonisch erreiche) nicht durch! Danke
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